Statement von Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, zur geplanten Reform der Notfallversorgung

„Der Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Reform in der Notfallversorgung des Bundesgesundheitsministerium ist in seiner Gesamtkonzeption ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Impulse aus Wissenschaft und Praxis, wie zum Beispiel des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen aus 2018 („Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung“), des Gutachtens des Aqua-Instituts in Göttingen im Auftrag des vdek e.V. und auch der Machbarkeitsstudie der Universität Maastricht für das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V in Hessen, sind in den Entwurf eingeflossen und führen zu einer fokussierte Neukonzeption der Notfallversorgung. Dadurch können die bisher bestehenden sektoralen Grenzen zum Wohle der Patientenversorgung überwunden und auch die Finanzierungszuständigkeiten angemessen geregelt werden. Die bislang regional sehr unterschiedlichen Notfallversorgungsstrukturen sollten auch nach Auffassung der vdek Landesvertretung Hessen in ein neues, integriertes System überführt werden, indem der ärztliche Bereitschaftsdienst, die Notfallambulanzen der Krankenhäuser und der kommunale Rettungsdienst durch die Einrichtung von Gemeinsamen Notfallleitstellen miteinander verzahnt werden. Dadurch können u.a. auch die Notfallaufnahmen entlastet werden, da die Patienten direkt in die für sie richtige Versorgungsstruktur gelotst werden.

Auch die Aufnahme des Rettungsdienstes in das Sozialgesetzbuch V ist sinnvoll. Hierdurch wird u.a. sichergestellt, dass die vielen regionalen Verhandlungen (in Hessen für 25 Rettungsdienstbereiche mit über 120 Budgetverhandlungen) durch eine einheitliche Vereinbarung auf Landesebene ersetzt werden, die landesweit gleiche Bedingungen schaffen kann und damit auch automatisch den Verwaltungsaufwand auf allen Seiten reduziert.

Der Entwurf hat damit das Potential, die Patientenversorgung unabhängig von Sektorengrenzen zukünftig ausschließlich anhand der medizinischen Notwendigkeiten auszurichten und damit das Patientenwohl in den Mittelpunkt zu stellen. Auch die konsequenten Finanzierungsregelungen und das Potenzial zur Verwaltungsvereinfachung sind begrüßenswert.“

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

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