Zulassungsverfahren für Anbieter von Heilmitteln vereinheitlicht

Zum 01.09.2019 wird das Zulassungsverfahren für Heilmittelleistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie oder Sprachtherapie gebündelt. Heilmittelleistungserbringer, die gesetzlich Krankenversicherten diese Leistungen anbieten, eine neue Praxis eröffnen oder ihre Zulassung ändern möchten, können ihren Antrag ab sofort an einer Stelle für die gesamte GKV einreichen.

Für Praxisinhaber mit Sitz in Hessen ist dies die ,,Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittelzulassung Hessen“. Die ARGE hat ihren Sitz bei der vdek-Landesvertretung Hessen. Das Zulassungsverfahren ist kostenfrei.

Bislang musste die Genehmigung zur Zulassung von den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) jeweils einzeln eingeholt werden. Durch eine Neuregelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz haben die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen aktuell eine ARGE gebildet, die mit Wirkung für alle gesetzlichen Krankenkassen die Entscheidungen über die Zulassung von Heilmittelleistungserbringern trifft. Die vdek-Landesvertretung übernimmt im Auftrag der ARGE diese Aufgabe in Hessen.

Auskünfte erteilt ab 01.09.2019:

ARGE Heilmittelzulassung Hessen
c/o vdek-Landesvertretung Hessen
Walter-Kolb-Str. 9-11
60594 Frankfurt/M.
hessen@zulassung-heilmittel.de
Tel. 069/96 21 68 79
Fax: 069/96 21 68 70

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com