Kommunales Förderprogramm

Fördergelder für „Pakt für Gesundheit“ der Stadt Kassel

Die Stadt Kassel erhält ab 1. Oktober 2020 eine zunächst dreijährige Projektförderung durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20a Abs. 3 SGB V. Sie dient dem Aufbau und der (Weiter-)Entwicklung funktionsfähiger kommunaler Strukturen für Kooperation und Koordinierungsaufgaben in der Gesundheitsförderung und Prävention. Ziel dieses Kasseler „Paktes für Gesundheit“ ist es, Gesundheit und Wohlbefinden in den städtischen Entscheidungsprozessen zu verankern und gesundheitliche Chancengleichheit zu fördern. Die Förderung kann bei positiver Entwicklung des Projekts um zwei Jahre verlängert werden.

Zur Umsetzung des „Paktes für Gesundheit“ werden Arbeitskreise mit Mitgliedern aus Wirtschaft, Gesellschaft und Stadtverwaltung zu verschiedenen Schwerpunktthemen gegründet. So ist u. a. ein Arbeitskreis geplant, der sich mit der Stärkung gesundheitlicher Kompetenz im Kindes- und Jugendalter beschäftigt und entsprechende Rahmenbedingungen in der Stadt voranbringt.

Für die Umsetzung des Projektes wurde zum 01. Oktober 2020 eine Koordinierungsstelle „Kasseler Pakt für Gesundheit“ eingerichtet.

„Das Thema Gesundheit ist durch die Corona-Pandemie in einen neuen gesellschaftlichen Fokus gerückt, naturgemäß aber zentriert auf die Pandemiebewältigung. Es ist wichtig, mit dem Kasseler Pakt für Gesundheit gerade in dieser Zeit einen breiteren Blick auf Gesundheitsförderung und Prävention zu legen und einen strukturellen Beitrag dazu zu leisten, gesundes Leben in der Stadt voranzubringen“, zeigt sich Gesundheitsdezernentin Ulrike Gote erfreut.

„Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen mit diesem Förderprogramm sozioökonomisch benachteiligte Quartiere beim Auf- und Ausbau gesundheitsförderlicher Steuerungsstrukturen. Dabei stellen sie bundesweit insgesamt etwa 40 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung. Diese Förderung ermöglicht es den Kommunen, vorhandene Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention zu vernetzen und auszubauen. Damit kann die gesundheitliche Chancengleichheit der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig verbessert werden“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, für die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen.

In Hessen sind neben Kassel und Offenbach am Main auch die Kreise Werra-Meißner, Vogelsberg und Waldeck-Frankenberg förderberechtigt. Für Kommunen, die bereits erste Strukturen aufgebaut haben, bietet das Förderprogramm außerdem Fördermöglichkeiten für die „Zielgruppenspezifische Projektförderung“. Zentrale Anlaufstelle ist das Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Hessen. Es informiert über die Förderkriterien und –bedingungen, hilft interessierten Kommunen bei der Antragsstellung und berät sie hinsichtlich weiterer Fördermöglichkeiten.

In Hessen ist das Programmbüro beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) angesiedelt:

Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit Hessen
Frau Vanessa Gabrysch
c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Walter-Kolb-Straße 9-11
60594 Frankfurt
vanessa.gabrysch@vdek.com
Tel.: 069 / 962168 -74
Fax: 069 / 962168 -70

Alle wichtigen Informationen zu Programmbüro und Förderprogrammen finden interessierte Kommunen auf der Internetseite des GKV-Bündnisses für Gesundheit.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com