Krankenkassen in Hessen fördern Ausbildung an Krankenhäusern mit rund 140 Mio. Euro

Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen stellen für die Ausbildung von Fachkräften an hessischen Krankenhäusern im laufenden Jahr über 140 Millionen Euro zur Verfügung. Dies ist eine Steigerung von über 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit unterstützen die Krankenkassen maßgeblich die Förderung von Nachwuchskräften im Gesundheitswesen.

Über 7.000 Frauen und Männer in 87 hessischen Krankenhäusern werden 2020 zu (Kinder-)Krankenpflegern, Krankenpflegehelfern, Hebammen, Diät- und technischen Assistenten, Ergotherapeuten, Krankengymnasten, Orthoptisten und Logopäden ausgebildet. Die Zahl der Auszubildenden ist gegenüber dem Vorjahr um rund 200 gestiegen. Deshalb und zur Refinanzierung tarifrechtlicher Ansprüche wurde das Finanzierungsvolumen 2020 deutlich erhöht, obwohl darin für die Berufsgruppe (Kinder-)Krankenpfleger nur noch die 2. und 3. Ausbildungsjahrgänge enthalten sind. Ab 2020 werden Berufseinsteiger nach den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes ausgebildet und finanziert.

"Die deutliche Erhöhung des Finanzvolumens um mehr als 14 Prozent zeigt vor allem, welch hohen Stellenwert die Krankenkassen der Ausbildung in Krankenhäusern und der Erhöhung der Attraktivität der betreffenden Berufsgruppen beimessen. Gut ausgebildete Fachkräfte sind essentiell wichtig für eine gute Patientenversorgung. Um die sehr gute Versorgungsqualität in den hessischen Krankenhäusern auch in Zukunft beizubehalten, sind Investitionen in den Fachkräftenachwuchs unverzichtbar", so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Die Finanzierung von Ausbildungskosten vor allem für die Vorhaltung von Berufsschulen und Lehrmitteln und die Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern ist in Deutschland grundsätzlich eine staatliche Aufgabe. Nur bei den Krankenhäusern werden die Kosten für Ausbildungsstätten, Ausbildungsvergütung und ausbildungsbedingte Mehrkosten der Krankenhäuser laut Gesetz durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) finanziert.

In Hessen werden Ausbildungen, die bis zu drei Jahre dauern, seit 2006 über den Krankenhaus-Ausbildungsfonds finanziert. Dieser wird von der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) verwaltet und von allen Krankenhäusern in Hessen durch Abführung eines landesbezogenen Ausbildungszuschlages pro Krankenhausbehandlungsfall gefüllt. Die Höhe dieses Zuschlages wird zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der HKG jährlich neu verhandelt. Für 2020 beträgt der Ausbildungszuschlag in Hessen 100,00 Euro pro Krankenhausbehandlungsfall.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com