Corona-Pandemie

Zuschlagszahlungen der Ersatzkassen an Vorsorge- und Rehaeinrichtungen

Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, die wegen verschärfter Hygiene­maßnahmen und organisatorischer Änderungen wie z. B. der Durchführung therapeutischer Maßnahmen in Kleingruppen coronabedingte Mehraufwendungen haben, erhalten von den Ersatzkassen Zuschlagszahlungen. Diese gelten für den Zeitraum vom 01.09. bis 31.12.2020 und betragen je nach Einrichtungsform zwischen sechs und 16 Euro pro Patient und Tag.

„Für die Versicherten ist es wichtig, dass Vorsorge- und Rehamaßnahmen unter Beachtung besonderer Hygienemaßnahmen auch während der Corona-Pandemie weiter durchgeführt werden können. Zur Kompensation des coronabedingt erhöhten Aufwandes erhalten die  Einrichtungen deshalb schnell und unbürokratisch eine zusätzliche Vergütung von den Ersatzkassen, damit sie eine sichere Versorgung der Versicherten weiter gewährleisten können und ihre Mitarbeiter*innen dabei besonders geschützt sind“, sagt Claudia Ackermann, Leiterin des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) in Hessen.

Damit folgen die Ersatzkassen einer Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes. In Hessen gibt es 42 ambulante und 101 stationäre Einrichtungen, die von dieser Zuschlagsregelung profitieren.

Davon unabhängig können Rehaeinrichtungen ferner bis 30.09.2020 eine Kompensation aus dem Reha-Schutzschirm für Einnahmerückgänge wegen zurückgegangener Behandlungszahlen beantragen.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com