Ersatzkassen ziehen erste Bilanz der Corona-Schutzschirme

568 Millionen für Anbieter von Gesundheitsleistungen in Hessen

Die Mehrheit der Leistungserbringer im Gesundheitswesen – z. B. Ärzte, Krankenhäuser und Physiotherapeuten – erhalten auf der Basis gesetzlicher Regelungen Ausgleiche für Umsatzeinbußen infolge der Corona-Pandemie. Nach einer ersten Bilanz des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) wurden in Hessen bis zur Jahresmitte rund 568 Millionen Euro ausgezahlt. Da die meisten Schutzschirmregelungen mindestens bis Ende September weiterlaufen, wird sich dieser Betrag in der zweiten Jahreshälfte weiter erhöhen. Außerdem ist die Höhe der Kompensationsleistungen für niedergelassene Ärzte noch offen und daher im o. g. Volumen noch nicht enthalten.

Die Kosten für die Schutzschirme tragen der Bund und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, zum Teil beteiligen sich auch die Länder. „In dieser Krise zeigt sich, wie leistungsfähig unser solidarisches Gesundheitswesen ist. Alle stehen zusammen, und die Ersatzkassen übernehmen ihren Teil der Verantwortung “, sagte die Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, Claudia Ackermann.

Krankenhäuser: 480 Millionen Euro

Der krisenbedingte Leerstand von Betten in Krankenhäusern im Bundesland Hessen wurde bisher mit rund 480 Millionen Euro finanziert. Kliniken mussten für die zum damaligen Zeitpunkt erwartete Behandlung einer Vielzahl von Covid-19-Patienten erhebliche Kapazitäten freihalten. Sie erhalten als Ausgleich für jeden nicht behandelten Patienten tagesbezogene Pauschalen. Referenzwert ist die durchschnittliche Belegung aus 2019. Diese Pauschalen betrugen bislang 560 Euro, seit 13.07.2020 werden sie bis zur Höhe von 760 Euro gestaffelt.

Darüber hinaus erhalten Kliniken für jedes zusätzlich bereitgestellte Intensivbett mit Beatmungsmöglichkeit einmalig 50.000 Euro, das sind in hessischen  Krankenhäusern bisher rund 45 Millionen Euro.

Rehabilitation: 9,5 Millionen Euro

Die Reha-Einrichtungen im Bundesland Hessen haben bisher rund 9,5 Millionen Euro erhalten. Die Einrichtungen konnten in der Krise nicht mehr in Anspruch genommen werden und mussten vorsorglich Betten für die akutmedizinische Versorgung freihalten. Sie bekommen eine tagesbezogene Erstattung von 60 Prozent des durchschnittlichen Vergütungssatzes je nicht behandeltem Reha-Patienten. Referenzwert ist die Belegung 2019 im Jahresdurchschnitt.

Heilmittelerbringer: 47,5 Millionen Euro

Bisher wurden im Rahmen des Heilmittelschutzschirmes insgesamt rund 47,5 Millionen Euro an ca. 3.500 Heilmittelerbringer in Hessen ausgezahlt. Zu den Heilmittelerbringern zählen Physio-, Sprach-, Ergo-, und Ernährungstherapeuten sowie Podologen. Sie erhalten zur Kompensation coronabedingter Umsatzeinbußen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Zulassung eine Einmalzahlung. Heilmittelerbringer mit einer bereits seit 2019 bestehenden Zulassung haben Anspruch auf 40 Prozent der Krankenkassenvergütung im vierten Quartal 2019. Für die anderen Heilmittelbringer gibt es abgestaffelte Regelungen. Die gesamte Abwicklung des Antragsverfahrens wurde bürokratiearm und zeitnah durch die ARGE Heilmittel Hessen mit Sitz bei der vdek-Landesvertretung Hessen sichergestellt.

Pflege: 30,6 Millionen Euro

Pflegeeinrichtungen wurden bisher Mehraufwände und Mindereinnahmen in Höhe von landesweit 30,6 Millionen Euro erstattet. Solche Mehraufwände entstehen z. B. durch umfangreichere Organisations- und Hygienemaßnahmen. Mindereinnahmen ergaben sich besonders durch die Schließung von Tagespflegen, aber auch durch Aufnahmebeschränkungen in Heimen und ausbleibende Nachfrage nach ambulanten Leistungen.

Niedergelassene Ärzte: noch nicht zu beziffern

In den Hochzeiten der Pandemie mieden viele Patienten aus Angst vor Ansteckung die Arztpraxen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die für 2020 vereinbarte budgetierte Gesamtvergütung dennoch unabhängig vom reduzierten Leistungsaufkommen an die Ärzteschaft aus. Mindert sich das extrabudgetäre Gesamthonorar eines Vertragsarztes pandemiebedingt um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal, erhält er ferner eine Ausgleichszahlung von bis zu 90 Prozent der entgangenen extrabudgetären Leistungen.

Über die Schutzschirmkosten hinaus schlagen im Zuge der Pandemie zusätzliche Ausgaben für die gesetzlichen Krankenkassen zu Buche, alleine für Schutzausrüstung und Corona-Testungen in den Arztpraxen sind es nach aktuellem Stand zweistellige Millionenbeträge.

Pflegebonus

Die Auszahlung der Prämie, die Pflegeheime für ihre Beschäftigten als Anerkennung für deren Einsatz während der Corona-Pandemie erhalten („Corona-Pflegebonus“), läuft derzeit auf Hochtouren. Zwei Drittel des Bonuses von 1.500 Euro zahlen die Kranken- und Pflegekassen aus Mitteln der Sozialen Pflegeversicherung, ein Drittel das Land Hessen. Die Gesamtsumme der landesweiten Bonuszahlungen aller Kranken- und Pflegekassen in Hessen steht aktuell noch nicht fest.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com