Rettungsschirm für Heilmittel-Leistungserbringer

Anträge auf Ausgleichszahlungen können ab 20.05.2020 bei der ARGE Heilmittelzulassung Hessen gestellt werden

Die Corona-Pandemie hat zu Rückgängen bei den Patientenzahlen in Heilmittelpraxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie oder Sprachtherapie und zu Tätigkeitsverboten für Heilmittelleistungserbringer in Alten- und Pflegeheimen wie auch in sonstigen Tageseinrichtungen geführt. Um die finanziellen Einbußen der Heilmittel-Leistungserbringer abzufedern, hat das Bundesgesundheitsministerium mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung – COVID-19-VSt-SchutzV hierfür einen finanziellen Schutzschirm aufgespannt.

Heilmittel-Leistungserbringer, die für gesetzlich Krankenversicherte Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie oder Sprachtherapie anbieten, können demnach vom 20.05.2020 bis zum 30.06.2020 einen Antrag auf Ausgleichszahlung stellen, wenn sie aufgrund eines Behandlungsrückgangs infolge der COVID-19-Epidemie einen Einnahmenausfall erlitten haben. Die Berechnung der Ausgleichszahlung erfolgt auf Basis der aktuellen Durchführungs­bestimmungen des GKV-Spitzenverbandes zur COVID-19-VSt-SchutzV und beträgt in der Regel 40 % der Vergütung aus dem 4. Quartal 2019.

In Hessen ist die ,,Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittel­zulassung Hessen“ mit Sitz bei der vdek-Landesvertretung für die Bearbeitung der Anträge der hessischen Praxisinhaber/innen zuständig.

Das Antragsformular steht ab dem 20.05.2020 auf der Homepage der ARGE Heilmittelzulassung Hessen (https://www.zulassung-heilmittel.de/argen/HES.html) zum Download bereit. Die Anträge können frühestens ab dem 20.05.2020 und ausschließlich per E-Mail an Rettungsschirm-HES@zulassung-heilmittel.de gestellt werden.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com