Sozialwahl 2023 auch online möglich

Bundestag verabschiedet 7. SGB-IV-Änderungsgesetz

Bei der nächsten Sozialwahl im Jahr 2023 können die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen neben der Briefwahl ihre Stimme erstmals auch online abgeben. Dies hat der Bundestag mit der Verabschiedung des 7. SGB-IV-Änderungsgesetzes ermöglicht. Der vdek und die Ersatzkassen begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich.

Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, bewertet die Verabschiedung des Gesetzes positiv: „Mit dieser Entscheidung wird die Soziale Selbstverwaltung und damit die wichtige Arbeit der gewählten ehrenamtlichen Vertreter/-innen in den Verwaltungsräten der Krankenkassen gestärkt. Die Versicherten der Ersatzkassen haben sich bereits 2019 in einer Umfrage mehrheitlich für die Einführung von Onlinewahlen ausgesprochen. Wir sind sicher, dass sich diese Entscheidung positiv auf die Wahlbeteiligung auswirkt.“

Die Ersatzkassen und der vdek setzen sich seit langem für die Einführung von Online-Sozialwahlen ein. Unterstützung erhielten sie dabei unter anderem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt. Sie ist nach den Bundestags- und Europawahlen die drittgrößte Wahl in Deutschland. Alleine bei den Ersatzkassen sind rund 22 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. 

Pressemitteilung zum Download Sozialwahl 2023 auch online möglich

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com