Ausnahmeregelung aufgrund Corona-Pandemie

Antragsfrist für kassenartenübergreifende Pauschalförderung der Selbsthilfe bis 31.08.2021 verlängert

Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen haben die Antragsfrist für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung wegen der anhaltenden Corona-Pandemie verlängert. Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -­organisationen können bis zum 31.08.2021 einen Förderantrag stellen. Mit der Pauschalförderung werden regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen wie Miete, Büroausstattung, Internetauftritte, Medien, Fortbildungen und Schulungen sowie Reisekosten finanziell unterstützt.

Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen liegen allen im letzten Jahr geförderten Selbsthilfegruppen und -organisationen bereits vor. Für den Fall, dass die Antragsunterlagen für 2021 noch nicht vorhanden sind, die letzte Förderung 2019 stattfand oder Fördermittel erstmalig beantragt werden, können diese ebenso wie das dazugehörende Begleitheft auf der neu gestalteten Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen heruntergeladen werden. Den Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, der die Voraussetzungen für eine Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontakt­stellen im Sinne des § 20h SGB V regelt, befindet sich auch auf der Homepage. Anträge auf pauschale Förderung können damit noch bis 31.08.2021 an die folgende Adresse geschickt werden:

GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen
Postfach 1533
61285 Bad Homburg

„Die Krankenkassen und ihre Verbände in Hessen unterstützen die ehrenamtliche Selbsthilfe finanziell und geben ihnen dadurch auch in der Corona-Pandemie Planungssicherheit. Selbsthilfe ist wichtig, da die Selbsthilfegruppen die professionelle Gesundheits­versorgung auf ganz besondere Weise ergänzen: Die Hilfe und gegenseitige Unterstützung von Menschen in ähnlichen Situationen schafft Akzeptanz bei den Betroffenen und ihren Angehörigen. Im Zuge weiterer Lockerungen können in Zukunft ggf. auch wieder Veranstaltungen besucht oder selbst durchgeführt werden. Auch Gruppentreffen in Präsenz sind ggf. unter Einhaltung der Hygieneregeln wieder möglich. Benötigt eine Selbsthilfegruppe hierfür finanzielle Mittel und hat vor dem 31.03.2021 noch keinen Antrag gestellt, eröffnet die Verlängerung der Antragsfrist jetzt noch einmal zusätzliche Fördermöglichkeiten“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen stellvertretend für die GKV.

2020 haben insgesamt 840 gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen einen Antrag auf pauschale Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen gestellt, darunter auch 42 Selbsthilfegruppen, die sich im Laufe des Jahres neu gründeten.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com