Krankenkassen setzen Kommunales Förderprogramm fort

Fristverlängerung für die Zielgruppenspezifische Projektförderung bis zum 31.12.2021

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) setzt das Programm zur Gesundheitsförderung und Prävention in Kommunen fort. Auch im Jahr 2021 können Kommunen Projektmittel für gesundheitsfördernde Projekte erhalten, die insbesondere die Gesundheit von sozial und gesundheitlich benachteiligten Menschen verbessern sollen. Die Förderung erfolgt durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20a Abs. 3 SGB V und kann pro Projekt bis zu 110.000 Euro betragen.

Mögliche Zielgruppen sind Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen, Alleinerziehende und ältere Menschen. Diese Zielgruppen sind besonders vulnerabel und sollen daher durch die Förderung besonders berücksichtigt werden. Darüber hinaus können Kommunen weiterhin bis zu zwei Anträge auf Projektförderung stellen, sofern sich eines der Projekte an Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien richtet.  

„Kommunen können Menschen in belastenden Lebenssituationen durch gesundheitsfördernde Angebote besonders gut erreichen. Die Arbeit in den Projekten wurde durch die Corona-Pandemie vielerorts zwar erschwert. Es hat sich aber gerade in den letzten Monaten gezeigt, wie wichtig Gesundheitsförderung in schwierigen Zeiten ist. Eine Verlängerung des Förderprogramms für die Zielgruppenspezifische Projektförderung ist daher nur folgerichtig“, erklärt Claudia Ackermann stellvertretend für die GKV.

Erleichterungen bei der Antragstellung

Das Antragsverfahren für die Kommunen ist vereinfacht worden, um interessierten Städten und Landkreisen den Zugang zum Förderangebot zu erleichtern, insbesondere mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen durch die Pandemie. Die Antragsdokumente wurden verschlankt, eine überarbeitete Antragsbroschüre unterstützt zudem die Kommunen durch praktische Arbeitshilfen bei der Projektskizzenerstellung. Die Frist wird mit Einreichung der benötigten Unterlagen beim Programmbüro gewahrt.


Zentrale Anlaufstelle ist weiterhin das Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Hessen. Es informiert über die angepassten Förderkriterien und –bedingungen, hilft interessierten Kommunen bei der Antragsstellung und berät sie auch hinsichtlich weiterer Fördermöglichkeiten.  

In Hessen ist das Programmbüro beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) angesiedelt:

Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit Hessen
Frau Vanessa Gabrysch
c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Walter-Kolb-Straße 9-11
60594 Frankfurt
vanessa.gabrysch@vdek.com
Tel.: 069 / 962168 -74
Fax: 069 / 962168 -70

Alle wichtigen Informationen und die aktualisierten Unterlagen zu Programmbüro und Förderprogrammen finden interessierte Kommunen auf der Internetseite des GKV-Bündnisses für Gesundheit.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com