Einigung zum Landesbasisfallwert 2022

Finanzierung der hessischen Krankenhäuser für die Behandlung von Patientinnen und Patienten frühzeitig sichergestellt

Die Verbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben sich als erstes Bundesland mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) auf einen Landesbasisfallwert (LBFW) für das Jahr 2022 in Höhe von 3.826,61 Euro geeinigt. Mit diesem Ergebnis haben die Akteure der gemeinsamen Selbstverwaltung ihre Handlungsfähigkeit erneut belegt und eine zentrale Voraussetzung für die Finanzierung und Abrechnung von Krankenhausleistungen im kommenden Jahr in Hessen geschaffen.

Der geeinte LBFW wurde vom zuständigen Regierungspräsidium Gießen mit Wirkung ab dem 01.01.2022 genehmigt und bildet die wesentliche Abrechnungsgrundlage für stationäre Krankenhausleistungen in Hessen für das kommende Jahr. Gegenüber dem Vorjahreswert wurde eine Steigerung um 2,31 Prozent vereinbart.

„Damit leisten wir einen erheblichen Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Medizin in hessischen Krankenhäusern“, so Dr. Roland Strasheim, Leiter der Hauptabteilung Krankenhaus der AOK Hessen. „Wir sind stolz, dass unsere hessischen Krankenhäuser auch und ganz besonders während der Corona-Pandemie der letzten beiden Jahre eine sichere Versorgung der Bevölkerung gewährleistet haben und dies auch weiterhin werden.“ Auch die Leiterin der Landesvertretung Hessen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Claudia Ackermann, begrüßt das Ergebnis: „Im konstruktiven Dialog war das beiderseitige Bestreben der Verhandlungspartner erkennbar, für die hessischen Krankenhäuser frühzeitig Planungssicherheit zu schaffen. Die Partner der Selbstverwaltung haben mit der Einigung erneut bewiesen, dass sie auch in schwierigen Zeiten gemeinsam agieren, um die stationäre Versorgung in Hessen weiterhin auf hohem Niveau zu garantieren.“

Hintergrund:

Der Landesbasisfallwert (LBFW) gilt für alle Krankenhäuser in Hessen und bildet die wesentliche Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRG). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Preise, die das Krankenhaus für die medizinische Leistung von den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen vergütet bekommt und damit auch die Höhe des Finanzvolumens, über das jedes Krankenhaus verfügen kann. Anhand der erwarteten Fallzahlen können die Krankenkassen ihre Kostenentwicklung abschätzen. Die Krankenhäuser sind durch die Prognose ihrer Einnahmen in der Lage, die Vorhaltung zur stationären medizinischen Versorgung und die daraus entstehenden Kosten sicher zu kalkulieren.

Pressemitteilung zum Download Einigung zum Landesbasisfallwert 2022

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com