Einigung über Landesbasisfallwert

Krankenhausfinanzierung für 2021 gesichert

Die Verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen haben sich mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) auf einen Landesbasisfallwert (LBFW) für 2021 in Höhe von 3.740,21 Euro geeinigt. Zum 01.05.2021 wurde dieser vom zuständigen Regierungspräsidium Gießen genehmigt. Dadurch werden den hessischen Krankenhäusern in diesem Jahr insgesamt knapp 86,5 Mio. Euro mehr für die Versorgung der Patienten zur Verfügung gestellt als im Jahr 2020.

„Die Corona-Pandemie stellt das hessische Gesundheitswesen vor immer neue Herausforderungen. Auch in dieser schwierigen Lage sind die Krankenhäuser in Hessen ein verlässlicher Partner bei der Versorgung der Patienten. Durch die Einigung beim Landesbasisfallwert sichern die Verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen die Liquidität der hessischen Krankenhäuser, damit sich diese auch in schwierigen Zeiten ihren Aufgaben in der Versorgung widmen können“, betont Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Der Landesbasisfallwert ist eine zentrale Rechengröße in der Krankenhausversorgung und wird seit 2005 jährlich zwischen der HKG einerseits und den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Hessen andererseits gemäß § 18 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz ausgehandelt. Er dient als Abrechnungsgrundlage für stationäre Krankenhausleistungen (ohne psychosomatische und psychiatrische Leistungen) und wird jeweils mit einer Kennzahl für den Schweregrad der Behandlung multipliziert. Für 2021 ergibt sich unter Berücksichtigung der bundeseinheitlichen Vorgaben ein Landesbudget in Höhe von 4,36 Mrd. Euro für die mit dem Landesbasisfallwert vergüteten stationären Leistungen.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com