Neue GKV-Leistungen ab 01.07.2021

Umfassendes Nachsorgeprogramm für Parodontitis-Patienten

Gesetzlich Krankenversicherte haben ab 01.07.2021 Anspruch auf ein verbessertes Versorgungsangebot bei Parodontitis. Dies ist in einer neuen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Hiernach können Parodontitis-Patienten zukünftig von einer systematischen Diagnostik und Behandlung profitieren. Ein weiteres Kernelement der Neuregelungen ist ein umfassendes Nachsorgeprogramm, bei dem Patienten nach einer Parodontitis-Behandlung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren engmaschig durch die Zahnarztpraxis betreut werden. Neben Kontrollterminen umfasst die Nachsorge auch patientenindividuelle Beratungen zur Mundhygiene.

Um sicherzustellen, dass auch Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen die neuen Leistungen in Anspruch nehmen können, wurden Sonderregelungen geschaffen, die einen niedrigschwelligen Zugang ermöglichen. Für diese Patientengruppen entfällt beispielsweise die Antragspflicht bei der Krankenkasse. Allein der behandelnde Zahnarzt entscheidet, ob eine Parodontitis-Behandlung vorgenommen wird. Zudem kann der Zahnarzt die Behandlungsabläufe und -kontakte am individuellen Gesundheitszustand der Versicherten ausrichten.

„Eine intensive Betreuung der Versicherten nach einer Parodontitis-Behandlung ist besonders wichtig, um den Behandlungserfolg nicht zu gefährden. Mit der neuen Richtlinie wird die Parodontitis-Behandlung in Deutschland auf den neusten Stand zahnmedizinischer Erkenntnisse gebracht. Gleichzeitig wird durch die Sonderregelungen bei der Parodontitis-Behandlung für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen die Zahngesundheit auch bei dieser Patientengruppe maßgeblich verbessert“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

2019 etwa 1,1 Millionen Parodontitis-Behandlungen

Parodontitis ist eine durch bakteriellen Zahnbelag verursachte Entzündung des Zahnfleisches, die zum Rückgang des Zahnfleisches und im schlimmsten Fall zu Zahnverlust führt. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben 2019 bundesweit etwa 1,1 Millionen Versicherte eine Parodontitis-Behandlung erhalten. Die geschätzten Mehrausgaben für die neuen Leistungen belaufen sich auf etwa 800 Millionen Euro p.a. für die Krankenkassen.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com