Jährliche Kontrolle beim Zahnarzt auch während der Corona-Pandemie

Nicht nur für die Zahngesundheit wichtig

Ein Besuch beim Zahnarzt oder der Zahnärztin ist für die wenigsten Menschen verlockend. Wer dennoch mindestens einmal im Jahr zur Kontrolluntersuchung geht, tut aktiv etwas für seine Zahngesundheit und beugt Karies vor. Der jährliche Stempel im Bonusheft belegt den Besuch und ist bares Geld wert: Versicherte erhalten für die belegten regelmäßigen Kontrolluntersuchungen einen höheren Zuschuss, sollte doch einmal ein Zahnersatz nötig sein. Für Versicherte, die das 12., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine halbjährliche Untersuchung Voraussetzung für einen höheren Zuschuss.

„Auch wenn die Zähne auf den ersten Blick gesund erscheinen, ist eine regelmäßige Kontrolle wichtig. Nur so können mögliche Probleme frühzeitig erkannt und auch behandelt werden. Jede Person, die in diesem Jahr noch nicht bei ihrem Zahnarzt oder ihrer Zahnärztin war, sollte daher jetzt einen Termin vereinbaren und sich den Besuch im Bonusheft dokumentieren lassen. Wird der jährliche Besuch versäumt und fehlt ein Stempel im Bonusheft, kann nicht nur die Zahngesundheit leiden, sondern es entstehen im Ernstfall ggf. höhere Kosten, wenn Zahnersatz notwendig wird“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

„Durch verbindliche Hygienestandards sind die Abläufe gerade in den Arztpraxen so gestaltet, dass Kontrolluntersuchungen sicher durchgeführt werden können. Versicherte, die ihren jährlichen Kontrollbesuch beim Zahnarzt aus Angst vor einer Ansteckung mit dem SARS-COV-2-Virus bislang aufgeschoben haben, sollten diese rasch nachholen“, empfiehlt Claudia Ackermann weiter.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich 60% der für eine Regelversorgung festgesetzten Beträge für notwendigen Zahnersatz. Können die Versicherten mit ihrem Bonusheft nachweisen, dass sie vor Beginn der Behandlung mindestens fünf Jahre in Folge zur Vorsorgeuntersuchung gegangen sind und somit aktiv etwas für ihre Zahngesundheit getan haben, erhöht sich der Zuschuss um weitere 10% - bei zehn Jahren sogar um 15%. Versicherte, die noch kein Bonusheft haben, erhalten dieses bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com