Selbsthilfeförderung

Anträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung können bis 31.03.2022 gestellt werden

Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -­organisationen können bis zum 31.03.2022 einen Antrag auf kassenartenübergreifende pauschale Förderung stellen. Damit werden regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen wie Miete, Büroausstattung, Internetauftritte, Medien, Fortbildungen und Schulungen sowie Reisekosten gefördert.

Die hierfür erforderlichen Unterlagen liegen allen Antragstellern der vergangenen zwei Jahre bereits vor. Selbsthilfegruppen und –organi­sationen, die erstmals Fördermittel beantragen wollen oder denen die Antragsunterlagen für 2022 noch nicht vorliegen, finden diese auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen. Dort steht auch der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ zum Herunterladen bereit. Dieser regelt die Voraussetzungen für eine Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontakt­stellen im Sinne des § 20h SGB V.

Anträge auf pauschale Förderung müssen bis zum 31.03.2022 an die folgende Adresse geschickt werden:

GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen
Postfach 1533
61285 Bad Homburg

„Der Austausch über die eigene Krankheit und gegenseitige Unterstützung durch andere Betroffene sind wesentlicher Bestandteil des Gesundheitswesens. Gerade in schwierigen Zeiten wie einer Pandemie ist Hilfe zur Selbsthilfe besonders wichtig. Daher ist es den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden in Hessen ein großes Anliegen, das Engagement auf allen Ebenen weiter zu stärken und finanziell zu unterstützen“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen stellvertretend für die GKV.

Die GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen hat ein Begleitheft zur Antragstellung  herausgegeben, das Selbsthilfegruppen bei der Antragstellung hilft. Dieses Begleitheft kann ebenfalls auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen heruntergeladen werden.

Im vergangenen Jahr haben insgesamt 643 gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen einen Antrag auf pauschale Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen gestellt, darunter auch 36 Selbsthilfegruppen, die sich im Laufe des Jahres neu gründeten.

 

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com