Welt-Frühgeborenen-Tag am 17.11.2022

vdek-Landesvertretung Hessen dankt allen, die Frühgeborene bei ihrem vorzeitigen Start ins Leben unterstützen

Pro Jahr kommen in Deutschland 64.500 Babys zu früh zur Welt, davon alleine in Hessen ca. 4.500. Damit sie überleben können und Spätfolgen oder Entwicklungsstörungen möglichst nicht auftreten, brauchen Frühchen eine umfassende Versorgung. Sie stellt hohe Anforderungen an eine qualifizierte medizinische Betreuung. Aus diesem Grund ist die Versorgung von zu früh geborenen Babys eine von sieben Behandlungen, zu denen es eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Fällen gibt, die in einem Krankenhaus, welches für diese Versorgung zugelassen werden möchte, pro Jahr behandelt werden müssen. Für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm liegt diese Mindestmenge für dieses Jahr noch bei 14 Leistungen pro Standort eines Krankenhauses und erhöht sich schrittweise 2023 auf 20 und ab 2024 auf dann 25 Leistungen jährlich.

In den letzten Jahren sind die Überlebenschancen von Frühchen deutschlandweit deutlich gestiegen. Überlebte in den 90er Jahren nur jedes dritte Kind, das in der 23. bzw. 24. Schwangerschaftswoche geboren wurde, sind es heute schon 70 %. In Hessen liegt das u.a. an der Weiterentwicklung der neonatalen Intensivmedizin, der sehr guten stationären Versorgung von Risikoschwangeren und Frühgeborenen und dem guten Auffangnetz für Eltern von Frühgeborenen im Bes. durch eine gute kinderärztliche Versorgung, aber auch durch die sozialmedizinische Nachsorge.

„Der Weltfrühgeborenentag ist ein guter Anlass, all denjenigen zu danken, die sich in Hessen um Frühgeborene bei ihrem vorzeitigen Start ins Leben besonders kümmern. Unser Dank gilt ebenso allen, die Eltern und Geschwister von Frühgeborenen ehrenamtlich z.B. in Selbsthilfe­gruppen unterstützen“, sagt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

„Selbsthilfe ist wichtig, da sie die professionelle Gesundheitsversorgung auf wertvolle Weise ergänzt: Die Hilfe und gegenseitige Unterstützung von Menschen, die in ähnlichen Situationen leben, hat große Akzeptanz bei Betroffenen und ihren Angehörigen. Die Verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen fördern Selbsthilfe­gruppen finanziell und geben ihnen dadurch Planungssicherheit“, so Ackermann weiter.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle und finanzielle Hilfen im Sinne des § 20h SGB V, so auch die Selbsthilfe für Angehörige von Frühgeborenen.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com