Jährliche Kontrolle beim Zahnarzt

Schützt die Zähne, schont den Geldbeutel

Wer mindestens einmal im Jahr zur Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt geht, tut aktiv etwas für die Zahngesundheit und beugt ernsten Zahnschäden vor. Dies gilt nicht nur für Erwachsene, sondern bereits für Kleinkinder mit ersten Zähnen. Der Stempel im Bonusheft dokumentiert den Zahnarztbesuch und ist darüber hinaus auch bares Geld wert: Versicherte erhalten bei belegten jährlichen Kontrolluntersuchungen einen höheren Zuschuss, sollte doch einmal ein Zahnersatz nötig sein. Für Versicherte von 12 bis einschließlich 17 Jahren sind halbjährliche Untersuchungen Voraussetzung für einen höheren Zuschuss.

„Eine regelmäßige Kontrolle ist wichtig, auch wenn die Zähne auf den ersten Blick gesund erscheinen. Nur so können mögliche Probleme frühzeitig erkannt und auch behandelt werden. Alle, die 2022 noch nicht bei ihrem Zahnarzt oder ihrer Zahnärztin waren, sollte daher jetzt einen Termin vereinbaren und sich den Besuch im Bonusheft dokumentieren lassen. Wird der jährliche Besuch versäumt und fehlt ein Stempel im Bonusheft, kann nicht nur die Zahngesundheit leiden, sondern es wird teurer, wenn ein Zahnersatz notwendig wird“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für notwendigen Zahnersatz grundsätzlich 60 % der für eine Regelversorgung festgesetzten Beträge. Können die Versicherten mit ihrem Bonusheft nachweisen, dass sie vor Beginn der Behandlung mindestens fünf Jahre in Folge zur Vorsorgeuntersuchung gegangen sind und somit aktiv etwas für ihre Zahngesundheit getan haben, erhöht sich der Zuschuss auf 60% - bei zehn Jahren sogar auf 75 %. Versicherte, die noch kein Bonusheft haben, erhalten dieses in ihrer Zahnarztpraxis.       

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com