Eigenbeteiligung in hessischen Pflegeheimen steigt weiter

vdek fordert Pflegereform aus einem Guss

Vor allem die seit 01.09.2022 geltende Tarifpflicht, aber auch steigende Lebensmittelpreise schlagen sich deutlich in der Eigen­beteiligung der Pflegebedürftigen in den stationären Pflege­einrichtungen in Hessen nieder. Eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zeigt, dass die Beträge für pflege­bedingte Aufwendungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitions­kosten, die hessische Pflegebedürftige in Pflegeheimen aus eigener Tasche bezahlen müssen, im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 01.01.2023 erneut stark gestiegen sind.

Eigenbeteiligung steigt vor allem bei den pflegerischen Kosten

Für hessische Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monate im Pflegeheim versorgt wurden, stiegen die Kosten um 257 Euro auf durchschnittlich 2.335 Euro im Monat, 12,37 Prozent mehr als im Vorjahr. Pflegebedürftige, die bereits ein bis zwei Jahre im Heim verbringen, müssen durchschnittlich 2.112 Euro im Monat (plus 11,04 Prozent = plus 210 Euro) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim verbrachte, muss 1.888 Euro monatlich (plus 9,45 Prozent = plus 163 Euro) aufbringen und Pflegebedürftige mit einer Aufenthalts­dauer von über drei Jahren zahlen jetzt 1.608 Euro im Monat (plus 6,84 Prozent = plus 103 Euro).

Keine nachhaltige Entlastung für Pflegebedürftige

Die Steigerung erfolgt vor allem bei den pflegerischen Kosten, dem sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Er wuchs um mehr als 26 Prozent, und dies, obwohl die Pflege­bedürf­tigen seit Anfang des Jahres 2022 durch eine gesetzliche Neuregelung deut­lich entlastet werden. Seitdem beteiligen sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag von fünf bis 70 Prozent an den Pflegekosten. Sie stellten hierfür bundesweit in 2022 eine Gesamt­summe in Höhe von rund 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung – im laufenden Jahr werden es sogar deutlich über 4 Milliarden Euro sein. Aber auch für Unterkunft und Verpflegung mussten Pflegebedürftige in Hessen wegen der gestiegenen Lebensmittelpreise rund vier Prozent mehr als im Vorjahr zahlen.

Tarifpflicht und Personalbemessung sind wichtig, müssen aber finanziert werden

Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen erklärt: „Erneut steigt der finanzielle Eigenanteil für Pflegebedürftige und deren Angehörige, die oft nicht wissen, wie sie diese Kosten bezahlen sollen. So wird Pflegebedürftigkeit immer mehr zu einem Armutsrisiko. Die Soziale Pflegeversicherung wurde einmal mit dem Ziel gegründet, genau dies zu vermeiden.“ Durch die Einführung eines bundesweit einheitlichen Personalbemessungs­instruments zum 01.07.2023 und die weiter steigenden Löhnen werden auch in Hessen weitere Belastungen auf die Pflegebedürftigen zukommen. „Die Tarifbindung und das neue Personalbemessungs­instrument sind beides wichtige Instrumente, die aber finanzierbar bleiben müssen – denn gute Pflege muss für alle bezahlbar bleiben“, so Ackermann weiter. „Die Beitrags­zahlenden können das alleine nicht stemmen.“           

Schlüssiges Gesamtkonzept für die Pflege notwendig

Bis zum 01.07.2023 ist die Politik gefordert, das Urteil des Bundesver­fassungs­gerichts zur Berücksichtigung der Kinderanzahl bei den Beitragssätzen zur Pflegeversicherung umzusetzen. Ackermann fordert daher: „In diesem Zuge sollte die Politik auch ein schlüssiges und nachhaltiges Gesamtkonzept zur Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung mit fest verankerten und dynamisierten Steuerzuschüssen vorlegen. Dabei steht auch das Land Hessen in der Ver­antwortung, endlich die Investitionskosten für die Pflege­ein­richtungen zu übernehmen. Dies allein würde den Pflegebedürftigen in Hessen eine erhebliche Entlastung von 507 Euro im Monat bringen.“ Auch sollte die private Pflegepflichtversicherung endlich an einem solidarischen Finanz­ausgleich der SPV beteiligt werden: „Eine umfassende Pflegereform ist dringend notwendig,“ so Ackermann abschließend.

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Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com