Einigung zum Landesbasisfallwert 2023

Hessische Krankenhäuser erhalten 4,43 Milliarden Euro für die Behandlung von Patientinnen und Patienten

Die Verbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben sich mit der Hessischen Krankenhaus­gesellschaft (HKG) für das Jahr 2023 auf einen Landesbasisfallwert (LBFW) in Höhe von 3.993,73 Euro geeinigt. Dies entspricht einer Steigerung um 4,3 Prozent gegenüber dem Vorjahres­wert. Dadurch erhalten die hessischen Kranken­häuser im kommenden Jahr insgesamt etwas über 160 Mio. Euro mehr für die Versorgung der Patientinnen und Patienten als 2022.

Der geeinte LBFW wurde vom zuständigen Regierungspräsidium Gießen mit Wirkung ab dem 01.01.2023 genehmigt und bildet die zentrale Abrechnungsgrundlage für stationäre Krankenhausleistungen in Hessen im kommenden Jahr. „Mit der frühzeitigen Einigung zum Landesbasis­wert leisten wir einen substanziellen Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung in hessischen Krankenhäusern“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen. „Im konstruktiven Dialog wurde das Bestreben beider Verhandlungspartner deutlich, für die hessischen Krankenhäuser frühzeitig Planungssicherheit zu schaffen. Mit der Einigung haben die Partner der Selbstverwaltung erneut bewiesen, dass sie auch in schwierigen Zeiten einigungsbereit sind, um die stationäre Versorgung in Hessen weiterhin auf hohem Niveau zu garantieren“, so Ackermann weiter.

Hintergrund: Der Landesbasisfallwert (LBFW) gilt für alle Krankenhäuser in Hessen und bildet die wesentliche Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRG). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Vergütung, die das Krankenhaus für die medizinische Leistung von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen erhält und damit auch das jeweils verfügbare Finanzvolumen bestimmt. Anhand der erwarteten Fallzahlen können die Krankenkassen ihre Kostenentwicklung abschätzen. Die Krankenhäuser wiederum sind durch die Prognose ihrer Einnahmen in der Lage, ihre Vorhaltung für die stationäre medizinische Versorgung und die daraus entstehenden Kosten sicher zu kalkulieren.

Pressemitteilung zum Download Einigung zum Landesbasisfallwert 2023

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

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