GKV-Selbsthilfeförderung

Krankenkassen unterstützen Selbsthilfe in Hessen mit über 3,8 Millionen Euro

Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen haben 2023 im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) über 3,8 Millionen Euro für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe bereitgestellt. Das sind gut 500.000 Euro mehr als im Vorjahr. Mit der pauschalen Förderung durch alle Kassenarten werden auf Antrag u. a. Raummiete, Büroausstattung, Internetauftritte, Medien, Fortbildungen und Schulungen sowie Reisekosten bezuschusst.

 

Die Fördermittel verteilen sich auf nachfolgende Organisationen:

  • 615 Selbsthilfegruppen erhielten auf Antrag insgesamt knapp 800.000 Euro.
  • 40 hessische Landesorganisationen der Selbsthilfe bekamen mehr als 1,1 Millionen Euro. Bei den genannten Landesorganisationen handelt es sich um gesundheitsbezogene Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen auf Landesebene.
  • Mehr als 1,8 Millionen Euro gingen an 22 regional tätige Selbsthilfekontaktstellen in Hessen. Sie unterstützen Selbsthilfegruppen und -organisationen bei ihrer Arbeit, geben methodische Anleitungen, helfen bei der Gründung von Gruppen und Kontaktaufnahme zu bestehenden Gruppen.

Dazu sagt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, stellvertretend für die GKV in Hessen: „In der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe kommen Menschen zusammen, die eine chronische Erkrankung oder Einschränkung haben oder als Angehörige betroffen sind. Durch regelmäßige Treffen und den gegenseitigen Austausch helfen sie sich gegenseitig, die besonderen Herausforderungen ihres Alltags zu meistern. Die Angebote der Selbsthilfe ergänzen in vielfältiger Art die professionelle Gesundheitsversorgung, sind aber vor allem Ausdruck außergewöhnlichen Engagements von Menschen, die eine chronische Erkrankung oder Behinderung haben bzw. als Angehörige betroffen sind. Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen deshalb seit vielen Jahren die Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe mit einer erheblichen Fördersumme.“

Bis zum 31.03.2024 können Selbsthilfegruppen und -landes­organisationen Anträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung für 2024 stellen. Die Anträge auf krankenkassenindividuelle Projektförderung können ganzjährig bei den einzelnen Krankenkassen gestellt werden. Weitere Informationen, die Antragsformulare und den „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ finden Interessierte auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com