GKV-Selbsthilfeförderung 2023 auf Rekordniveau

Über sechs Mio. Euro für die Selbsthilfe in Hessen

Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen stellen für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Land dieses Jahr rund 6,7 Millionen Euro zur Verfügung. 2022 waren es 6,5 Millionen Euro. 70% davon werden im Rahmen der GKV-Gemeinschaftsförderung durch die Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen, einer Kooperation aller Krankenkassenverbände in Hessen, vergeben. Die zur Verfügung stehende Fördersumme wurde im Vergleich zum Vorjahr um 4 ct auf 1,23 Euro je Versichertem/r erhöht.

„Aufgrund der im letzten Jahr teilweise noch bestehenden Beschränkungen infolge der Corona­pandemie wurden auch 2022 nicht alle Fördermittel abgerufen, sodass sich das Budget der GKV-Selbsthilfeförderung weiter erhöht hat. In diesem Jahr können die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen die kontinuierliche Arbeit von Selbst­hilfegruppen, -kontaktstellen und –organisationen, in denen chronisch erkrankte oder behinderte Menschen sowie deren Angehörige Rat und Unterstützung finden, mit mehr als 6 Millionen Euro unterstützen“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen stellvertretend für die GKV.

Nach heutigem Stand setzt sich die pauschale Selbsthilfeförderung in diesem Jahr wie folgt zusammen: 40 Landesorganisationen der Selbsthilfe hatten einen Antrag auf Pauschal­förderung gestellt. Sie erhalten insgesamt mehr als 1,1 Millionen Euro. Die Selbsthilfekontaktstellen erhalten knapp 1,86 Millionen Euro. Außerdem haben 627 hessische Selbsthilfegruppen einen Förderantrag gestellt, darunter knapp 50 neu gegründete, die zum ersten Mal eine Förderung beantragten.

„Selbsthilfe ist wichtig, da sie die professionelle Gesundheits­versorgung auf wertvolle Weise ergänzt:  Hilfe und gegenseitige Unterstützung durch Menschen in ähnlichen Situationen hat große Akzeptanz bei den Betroffenen und ihren Angehörigen. Die Verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen unterstützen deshalb die Selbsthilfe finanziell und geben dadurch Planungssicherheit“, erläutert Claudia Ackermann.

Hintergrund:

Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle und finanzielle Hilfen im Sinne des § 20h SGB V. Der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ regelt die Voraussetzungen für eine Förderung von Selbsthilfegruppen,
-organisationen und –kontaktstellen und steht auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen zum Download bereit.

Bis zum 31.03.2023 konnten gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen,
-organisationen und –kontaktstellen einen Antrag auf kassenartenübergreifende pauschale Förderung stellen. Damit werden regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen wie Miete, Büroausstattung, Internetauftritte, Medien, Fortbildungen und Schulungen sowie Reisekosten gefördert. Für nicht vorhersehbare Ausgaben, die sich seit der ursprünglichen Antragsstellung ergeben haben, können alle Selbsthilfegruppen,
–organisationen und –kontaktstellen, die ihren Antrag fristgerecht gestellt haben, noch bis zum 31.08.2023 einen Folgeantrag stellen. 

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com