Digitalisierung in der Pflege

Pflegekassen bezuschussen Pflegeeinrichtungen mit bis zu 12.000 Euro

Digitalisierung auf vielen Ebenen trägt dazu bei, Pflegeeinrichtungen zukunftsfest aufzustellen. Deshalb fördern die Pflegekassen gemäß § 8 Absatz 8 SGB XI aus den Mitteln des Ausgleichs­­­fonds ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen einmalig mit bis zu 12.000€ für die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen. Diese Förderung wurde im Rahmen des Pflegepersonal­stärkungs­gesetzes (PpSG) beschlossen. Gefördert wird hierbei u.a. die Anschaffung von digitaler und technischer Ausrüstung und die Einführung digitaler Anwendungen zur Entlastung der Pflegekräfte und Verbesserung der Versorgung. Das Förderprogramm wurde kürzlich bis 2030 verlängert und deckt eine breite Maßnahmenpalette ab. Neben der wichtigen Anbindung an die Telematik­infrastruktur und der Umstellung auf digitale Abrechnungssysteme unterstützt das Förderprogramm auch Projekte zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, zur Verbesserung der IT- und Cybersicherheit und zur Förderung interner Qualitätsmanagement-Systeme.

„Bis Mitte 2025 müssen alle Pflegeeinrichtungen auch in Hessen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Spätestens Ende 2026 muss außerdem die vollelektronische Abrechnung von Pflegeleistungen umgesetzt werden. Durch die Fördermittel können nun die Kosten für Digitalisierungs­maßnahmen in der Pflege abgefedert werden. Bislang wird die Förderung in Hessen jedoch noch zu wenig genutzt“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen. Der vdek und die Ersatzkassen ermuntern daher alle ambulanten und stationären Pflege­­einrichtungen, Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen, die Fördermöglichkeiten stärker zu nutzen und damit die erforderliche Digitalisierung in der Pflege voranzutreiben.

„Die Digitalisierung in der Pflege hilft bei der Effizienzsteigerung und Entlastung des Personals und verbessert damit auch die pflegerische Versorgung. Die Pflegekassen in Hessen unterstützen bei Bedarf gerne bei Fragen rund um die Antragstellung“, so Ackermann weiter.

Weitere Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren sind unter https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/finanzierung_und_foerderung/finanzierungs__und_foerdervorhaben.jsp abrufbar.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com