Stationäre Pflege

Finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in hessischen Pflegeheimen steigt kontinuierlich weiter an

Die finanziellen Eigenbeteiligungen der Pflege­bedürftigen in hessischen Pflegeheimen sind im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 01.07.2024 erneut stark gestiegen. Dies gilt sowohl für die pflege­bedingten Aufwendungen, Unterkunft und Verpflegung als auch für die Investitionskosten, wie eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zeigt.

Eigenbeteiligung steigt vor allem bei den pflegerischen Kosten

Für hessische Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monate im Pflegeheim versorgt wurden, stiegen die Kosten um weitere 235 Euro auf durch­schnittlich 2.854 Euro im Monat und somit um 8,97 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Pflegebedürftige, die ein bis zwei Jahre im Heim ver­bringen, müssen durchschnittlich 2.597 Euro im Monat (+ 255 Euro = +10,89 Prozent) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim verbracht hat, muss 2.255 Euro monatlich (+ 190 Euro = + 9,20 Prozent) aufbringen und Pflegebedürftige mit einer Aufenthalts­dauer von über drei Jahren zahlen jetzt 1.827 Euro im Monat (+ 107 Euro = + 6,22 Prozent).

Keine nachhaltige Entlastung für Pflegebedürftige

Die Steigerung erfolgt vor allem bei den pflegerischen Kosten, dem sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Er wuchs bei Pflegebedürftigen, die bis zu 12 Monate im Pflegeheim versorgt wurden, um 10,73 Prozent (+ 141 Euro), bei Pflegebedürftigen, die bereits ein bis zwei Jahre im Heim verbringen, um 15,53 Prozent (+ 161 Euro), ab einer Aufenthaltsdauer von 24 Monaten um 12,63 Prozent (+ 96 Euro) und bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Jahren um 3,13 Prozent (+ 13 Euro).

Der EEE stieg im Vorjahresvergleich weiter an, obwohl die Zuschüsse der gesetzlichen Pflegeversicherung hierfür ab dem 01.01.2024 erhöht wurden. Sie betragen nun im ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim 15 Prozent (vorher 5 Prozent), im zweiten Jahr 30 Prozent (vorher 25 Prozent), im dritten Jahr 50 Prozent (vorher 45 Prozent) und im vierten Jahr 75 Prozent (vorher 70 Prozent). Aber auch für Unterkunft und Verpflegung mussten Pflegebedürftige in Hessen wegen der gestiegenen Lebenshaltungs­kosten knapp zehn Prozent mehr als im Vorjahr zahlen.

 

07 - HES_finanz_belastung_nach_aufenthaltsdauer_07_2024

Land Hessen in der Pflicht – Investitionskostenübernahme würde Bewohnende um 516 Euro im Monat entlasten

Dr. Axel Kortevoß, stellvertretender Leiter der vdek-Landesvertretung Hessen erklärt: „Die Kostenspirale dreht sich immer weiter nach oben. Dadurch wird Pflegebedürftigkeit immer mehr zum Armutsrisiko, denn die steigenden Eigenanteile übersteigen oftmals die finanziellen Möglichkeiten vieler pflegebedürftige Menschen. Wir brauchen schnell eine Lösung zur nachhaltigen Entlastung der Pflegebedürftigen, die nicht allein auf den Schultern der Beitragszahlenden lasten darf. Hier ist insbesondere die Hessische Landesregierung in der Pflicht: Allein die Übernahme der Investitionskosten für die Pflege­ein­richtungen würde die Pflegebedürftigen in Hessen monatlich um 516 Euro entlasten.“

Eine faire Bezahlung des Pflegepersonals und die Sicherstellung einer angemessenen Personalausstattung in Pflegeheimen sind wichtige Maßnahmen, deren Folgekosten aber im Blick der Politik bleiben müssen: „Ein halbes Jahr nach der Bildung der neuen Landesregierung muss diese nun endlich Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürger Hessens einleiten. Gute Pflege muss für alle bezahlbar bleiben. Die Beitrags­zahlenden können das alleine nicht stemmen“, so Dr. Kortevoß weiter. Auch die private Pflegepflicht­versicherung muss endlich an einem solidarischen Finanz­ausgleich der SPV beteiligt werden: „Eine umfassende und nachhaltige Pflegereform ist dringend notwendig,“ fasst Dr. Kortevoß abschließend zusammen.

Die Eigenanteile, die der vdek halbjährlich ermittelt, sind immer die durchschnittlichen Kosten im jeweiligen Bundesland. Daher können die tatsächlichen Eigenanteile in den einzelnen Pflegeheimen durchaus höher oder niedriger ausfallen. Nähere Informationen zu den konkreten Kosten, die in einer Einrichtung anfallen, liefert der vdek-Pflegeloste unter www.pflegelotse.de.

07 - HES_vergleich_juli_2023_zu_juli_2024

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com