Referentenentwurf NotfallG

vdek fordert weitere Korrekturen beim NotfallG - Rettungsdienst muss immer mitgedacht werden

Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, erklärt zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG):

„In Hessen wie auch in ganz Deutschland besteht erheblicher Optimierungsbedarf bei der Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten. Derzeit ist sie zu wenig an den tatsächlichen Bedürfnissen der Patient:innen ausgerichtet. Sektorale Grenzen sowie eine Vielzahl unterschiedlicher rechtlicher Zuständigkeiten und mitwirkender Akteure führen zu erheblichen Brüchen in der Versorgung.

Es ist daher gut, dass die Regierung die längst überfällige Reform der Notfallversorgung endlich angeht. Der vorgelegte Referentenentwurf beinhaltet gute Ansätze dafür, die Steuerung der Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsform maßgeblich zu verbessern.

Die bundesweit geplante Einrichtung integrierter Notfallzentren (INZ), die aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen, ist dabei ein sinnvoller Baustein. Hier soll koordiniert entschieden werden, wo die Menschen die für sie passende Behandlung erhalten. Das entlastet die Notaufnahmen, in denen aktuell viele leichte Erkrankungen versorgt werden, die auch ambulant hätten behandelt werden können. Gut ist aus unserer Sicht auch, dass für die INZ-Standorte die Expertise der Selbstverwaltung einbezogen werden soll.

Weitere wichtige Schritte sind die geplante Vernetzung der Terminservicestellen der KV (116 117) mit den Rettungsleitstellen (112) und die Verpflichtung der KV, die Terminservicestellen zu Akutleitstellen zu entwickeln, die z.B. auch Besuchsdienste durch nicht-ärztliches Personal und telemedizinische Versorgung vermitteln sollen.

Rettungsdienst neu strukturieren

Das Thema Rettungsdienst wird hingegen erst einmal weitgehend ausgeklammert, obwohl ohne auch dessen Reform die Gefahr besteht, kostenintensive Parallelstrukturen z.B. durch den geplanten 24/7 Hausbesuchsdienst der KVen aufzubauen. Da die Errichtung der Akutleitstellen und deren Versorgungsangebote zu einer Entlastung der Rettungsdienste führen muss, sind dort grundlegend neue Vorgaben und Strukturen erforderlich, die den Einsatz von Rettungsfahrzeugen und Notärzt:innen zukünftig auf die tatsächlichen Notfälle konzentrieren und damit die knappen Ressourcen effizient einsetzen. Wie hoch der Handlungsdruck ist, zeigt allein die Ausgabenentwicklung für den Einsatz von Rettungsfahrzeugen. Diese stiegen bundesweit von 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 4,1 Milliarden Euro im Jahr 2023.“

 

Weitere Informationen:

Zur Zukunft der Notfallversorgung und des Rettungsdiensts fand am 21.05.2024 die vdek-Fachveranstaltung „Rettung in Not - Reformbedarf in der Notfallversorgung“ - Patientensicherheit statt Gefahrenabwehr - in der Evangelischen Akademie in Frankfurt statt. Fachexperten und Vertreter:innen des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG), der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, der rettungsdienstlichen Leistungserbringer und des vdek haben dort die fachlichen und rechtlichen Herausforderungen sowie Möglichkeiten der Umsetzung im Bes. bezüglich der Weiterentwicklung des Rettungsdienstes beleuchtet. Die Veranstaltung wurde via Livestream übertragen und ist auch als Mitschnitt auf dem YouTube-Kanal der vdek-Landesvertretung Hessen verfügbar.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com