Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Urlaub für pflegende Angehörige: so unterstützen Pflegekassen die Auszeit

In wenigen Wochen beginnen die Sommerferien in Hessen. Wer Angehörige zu Hause pflegt, muss – und sollte - nicht auf Urlaubsreisen verzichten. Denn eine Auszeit kann helfen, aus dem physisch und psychisch oftmals belastenden Pflegealltag zeitweilig herauszukommen und neue Kraft zu tanken. Pflegende Angehörige haben dafür unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unter­stützung in Form von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Verhinderungspflege: Vertraute Person vertritt die Angehörigen

Bei der Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, springt eine vertraute Person eine Zeit lang für pflegende Angehörige ein; dabei handelt es sich meist um Verwandte, Freundinnen oder Freunde oder Nachbarn. Auch ein ambulanter Pflegedienst kann beauftragt werden.

Das Angebot steht zur Verfügung, wenn der oder die Pflegebedürftige in Pflegegrad zwei oder höher eingestuft ist und von der betreffenden Pflegeperson schon mindestens ein halbes Jahr zu Hause betreut wird. Dann können Pflegebedürftige bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege erhalten. Außerdem zahlt die Pflegekasse in dem Zeitraum die Hälfte des zuvor bezogenen Pflege­gelds weiter. Zudem kann der Betrag für Verhinderungspflege um bis zu 806 Euro aus nicht verbrauchten Mitteln der Kurzzeitpflege (siehe unten) aufgestockt werden. Der Anspruch auf Kurzzeitpflegegeld vermindert sich dann entsprechend.

Kurzzeitpflege: Zeitweise Betreuung im Pflegeheim

Die Kurzzeitpflege kann ebenfalls von Pflegebedürftigen ab Pflegestufe zwei in Anspruch genommen werden. Hier wohnt der oder die Pflegebedürftige für begrenzte Zeit in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung und wird dort stationär versorgt. Dies unterstützt die Pflegekasse mit bis zu 1.774 Euro für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr.

Auch diese Form der Unterstützung kann mit anderen Angeboten kombiniert werden. So können nicht in Anspruch genommene Mittel aus der Verhinderungspflege (d.h. bis zu 1.612 Euro) für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Daraus ergibt sich ein Höchstbetrag von 3.386 Euro pro Kalenderjahr. Von der Pflegekasse nicht übernommen werden Kosten für Pflege und Unterkunft sowie für Investitionskosten. Kompen­siert werden kann dies dadurch, dass die oder der Pflege­bedürftige weiterhin die Hälfte des Pflegegelds ausgezahlt bekommt.

vdek-Pflegelotse hilft bei Suche nach Pflegeplatz

Bei der Entscheidung, welches im Einzelfall das richtige Angebot ist, können sich Versicherte von ihrer Pflegekasse beraten lassen Eine rechtzeitige Planung ist unabdingbar, denn es kann ein bis eineinhalb Monate dauern, eine Verhinderungspflege zu organisieren oder einen Kurzzeitpflege-Platz zu finden. Bei der Suche hilft der vdek-Pflegelotse (https://www.pflegelotse.de), in dem zahlreiche Kurzzeitpflegeangebote und ambulante Pflegedienste unter anderem in Hessen verzeichnet sind.

Besonderheiten für stark pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren

Stark pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren können seit diesem Jahr flexibel über das vollständige Budget der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verfügen: Pro Kalenderjahr können bis zu 100 Prozent der Mittel der Kurzzeitpflege (d.h. bis zu 1.774 Euro) zugunsten der Verhinderungspflege umgewidmet werden, soweit die Mittel nicht bereits für Leistungen der Kurzzeitpflege verbraucht worden sind. Der umgewidmete Betrag wird dabei auf den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege angerechnet, vermindert diesen also entsprechend. Die Verhinderungspflege kann anstatt bis zu sechs bis zu acht Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Auch die hälftige Fortzahlung eines zuvor bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes während der Verhinderungspflege erfolgt anstatt für bis zu sechs für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Die sechsmonatige Vorpflegezeit vor der erstmaligen Inanspruchnahme von Verhinderungspflege entfällt.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com