Ideenwettbewerb „49 gewinnt“

Kleine Ideen – große Wirkung für Gesundheit im Unternehmen!

Der bundesweiten Ideenwettbewerb „49 gewinnt“ lädt Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) mit 1 bis zu 49 Mitarbeitenden ein, kreative Ideen zur Gesundheit am Arbeitsplatz zu entwickeln. Der Ideenwettbewerb wird von der BGF-Koordinierungsstelle, einem Zusammenschluss der gesetzlichen Krankenkassen, veranstaltet.

Ziel ist es, den Unternehmen zu zeigen, wie einfache, aber wirkungsvolle Gesundheitsmaßnahmen den Unternehmenserfolg steigern können – auch in schwierigen Zeiten, die durch Fachkräftemangel, Lieferengpässe und Unsicherheiten geprägt sind.

Am Ideenwettbewerb können Unternehmen in unterschiedlichen Ausgangslagen teilnehmen: Zum einen solche, die bereits Gesundheitsideen erfolgreich umsetzen. Zum anderen können auch Ideen eingereicht werden, die bisher noch nicht realisiert wurden. Für Unternehmen, die teilnehmen möchten, aber aktuell noch keine konkrete Idee haben, besteht die Möglichkeit, diese im Rahmen des Ideenwettbewerbs zu entwickeln. Um Interessierte bestmöglich zu unterstützen, stehen kostenlose Begleitangebote zur Verfügung.

Einsendeschluss ist der 31.05.2025. Auf die Gewinner:innen, die von einer Fachjury ausgewählt werden, wartet Unterstützung im Wert von 10.000 bis 25.000 Euro für die gemeinsame Umsetzung oder Weiterentwicklung der Ideen.

Innovative und praxistaugliche Ideen werden veröffentlicht und sollen als Inspiration für andere Unternehmen dienen.

Gesundheit ist einfach umsetzbar – auch in schwierigen Zeiten

Oft wird angenommen, dass Gesundheitsmaßnahmen teuer und aufwendig sind. Aber schon kleine, einfach umsetzbare Maßnahmen können positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Mitarbeitenden haben. Langfristige Investitionen in Gesundheit lohnen sich und können vielfältige Wirkungen zeigen wie verbesserte Motivation, gesteigerte Produktivität oder seltenere Ausfälle durch Krankheit.

Weitere Informationen und Teilnahme

Alle Details zur Teilnahme und ein Online-Formular zur Einreichung der Ideen unter: www.49gewinnt.de.

Hintergrund BGF-Koordinierungsstelle

Mit der BGF-Koordinierungsstelle haben die gesetzlichen Krankenkassen eine gemeinsame Anlaufstelle geschaffen: BGF-interessierte Unternehmen können zeit- und ortsunabhängig mit den BGF-Expert:innen der Krankenkassen in Kontakt treten. Sie erhalten ausführliche Informationen und eine individuelle Beratung auf ihrem Weg zu einem gesunden Unternehmen. Auf Wunsch unterstützen die Krankenkassen die Umsetzung von BGF-Maßnahmen oder vermitteln geeignete Partner.

Bei der Entwicklung und Umsetzung der BGF‐Koordinierungsstelle gemäß § 20b Abs. 3 SGB V arbeiten die Krankenkassen sowohl auf Bundes- als auch Landesebene eng zusammen. Die regionale BGF-Koordinierungsstelle erreichen Sie unter: https://www.bgf-koordinierungsstelle.de/hessen/

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com