Bundestagswahl am 23.02.2025

vdek fordert nachhaltige Finanz- und Strukturreformen im Gesundheitswesen

Kurz vor der Bundestagswahl am 23.02.2025 ruft Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, die zukünftige Bundesregierung zu entschlossenen Reformen im Gesundheitswesen auf. Finanzielle Stabilität für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Verbesserung der Versorgung müssen oberste Priorität haben, damit es nicht zu weiteren massiven Beitragssteigerungen, u.U. sogar Leistungskürzungen und einer Gefährdung der Versorgungsqualität kommt:

Soforthilfe für stabile GKV-Finanzen notwendig

„In den vergangenen Jahren ist die finanzielle Belastung der gesetzlich Krankenversicherten erheblich gestiegen, während die Einnahmen nicht in gleichem Maße wuchsen. Die Folge sind steigende Zusatzbeiträge, die Versicherte und Arbeitgeber zunehmend belasten. Kurzfristige Zuschüsse aus Steuermitteln können diese strukturellen Finanzprobleme nicht lösen. Eine nachhaltige Finanzreform muss Einnahmen und Ausgaben in ein ausgewogenes Verhältnis bringen und versicherungs­fremde Leistungen anderweitig finanzieren“, fordert Claudia Ackermann.

Neben einer stabilen Finanzierung seien auch strukturelle Anpassungen unerlässlich. Die GKV benötige mehr Steuerungsmöglichkeiten, um Wirtschaftlichkeit und Qualität in der Versorgung zu verbessern: „Durch eine Vielzahl von Bundesgesetzen wurden den Kranken­kassen zusätzlich Steuerungsinstrumente entzogen, ohne dass sich die Gesundheits­versorgung dadurch verbessert hätte. Die Einschränkung des Vertragswettbewerbs, etwa durch die Abschaffung von Ausschreibungen für Hilfsmittel, hat Kostensteigerungen begünstigt. Hier muss nach der Bundestagswahl schnell korrigiert werden: Denn nur eine solide finanzielle Basis der gesetzlichen Krankenkassen garantiert eine umfassende und qualitativ gute medizinische Versorgung.“ so Ackermann weiter.

“Die hohen Beiträge der GKV Beitragszahlenden müssen die Versorgung auch tatsächlich verbessern. Lange Wartezeiten auf Arzttermine und Versorgungsengpässe vor allem in ländlichen Raum zeigen, dass höhere Ausgaben und Beitragssätze nicht automatisch die Versorgungsqualität verbessern. Hierzu müssen die Versorgungs­strukturen direkt optimiert werden, z.B. durch die Einführung von leicht zugänglichen Ersteinschätzungsangeboten für Notrufe mit klar definierten Anlaufstellen, etwa durch Hausärzte, Fachärzte oder Telemedizin“, macht Ackermann klar.

Tiefgreifende Strukturreform für Rettungsdienst, Notfallversorgung und Krankenhäuser unumgänglich

Außerdem müsse die längst überfällige Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes umgesetzt werden, damit Versicherte nicht automatisch in ein Krankenhaus, sondern bedarfsgerecht auch in die ambulante, akut psychische oder pflegerische Versorgung vermittelt werden.  Gesundheitsleitstellen nach österreichischem Vorbild seien hier der Goldstandard.

„Auch bei der Krankenhausreform muss die Versorgungsqualität im Mittelpunkt aller Überlegungen von Bund und Ländern stehen. Das Beharren auf regionalen Besitzständen verhindert Verbesserungen. Die Reform darf keine reine Finanzierungsreform werden. Zur Optimierung der Versorgung müssen die Krankenhausstrukturen direkt konsolidiert werden. Ein „Weiter so“ darf es nicht geben - die Qualität unserer Gesundheitsversorgung steht auf dem Spiel!“, stellt Ackermann klar.

Pflege muss bezahlbar bleiben – für alle!

Auch die Soziale Pflegeversicherung stehe vor weiteren großen Belastungen: „30 Jahre nach ihrer Einführung muss diese wichtige Säule der sozialen Sicherung zukunftsfest gemacht werden. Trotz ständiger Beitragssatzanhebungen sind die Rücklagen der Pflegeversicherung aufgebraucht!“, macht Ackermann deutlich. Eine nachhaltige Pflegeversicherungsreform sei daher weiter zwingend notwendig, damit gute Pflege für alle finanzierbar bleibt und nicht zur Armutsfalle wird. „Pflegebedürftige müssen finanziell spürbar entlastet und die Kosten gerechter verteilt werden – denn gute Pflege muss für alle bezahlbar sein! Die entscheidende Voraussetzung bleibt dabei eine nachhaltige und verlässliche Finanzierung, um die sich die nächste Bundesregierung zwingend und schnell kümmern muss. Aber auch die Länder sind in der Pflicht und müssen z.B. endlich die Investitionskosten für die stationären Pflegeeinrichtungen übernehmen – in Hessen würde das Pflegebedürftige um 514 € im Monat erleichtern“, fasst Ackermann zusammen.

Weitere Informationen und die kompletten Forderungen des vdek zur Bundestagswahl am 23.02.2025 sind im vdek-Fokus abrufbar.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com