Impfungen

Schutzimpfungen sollen vor bestimmten Krankheiten schützen. Sie sind bereits für Neugeborene von größter Bedeutung, um im Komplikationsfall mögliche bleibende Schäden durch Erkrankungen zu vermeiden. Auf längere Sicht sollen durch Schutzimpfungen bestimmte Krankheiten (z. B. Masern und Röteln) nicht nur national, sondern weltweit ausgerottet werden.

Beim Impfen werden dem Körper abgeschwächte Formen der Viren, Bakterien oder Zellgifte (so genannte Antigene) oder Bruchstücke von ihnen zugeführt. Das Immunsystem kann sich so auf diesen Krankheitserreger vorbereiten, um auf eine mögliche Infektion so schnell und wirksam reagieren zu können, dass daraus keine oder nur eine abgeschwächte Infektionskrankheit resultiert. Der Körper benötigt für manche Krankheiten mehrere Injektionen in definierten Zeitabständen, um die so genannte Grundimmunisierung zu erreichen.

Die einzelnen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen sind in einem Impfkalender festgehalten. Insgesamt sind zwölf Impfungen empfohlen, die alle für die Grundimmunisierung mehrfache Injektionen benötigen. Weitere Informationen über notwendige Impfungen und grundlegende Informationen zu Schutzimpfungen finden sich im Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch Instituts. Die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen trägt die Krankenkasse des Geimpften.

Sollte ein Kind erkranken, bevor alle Injektionen aus dem Impfkalender verabreicht worden sind, ist ein viel milderer Krankheitsverlauf mit deutlich weniger Komplikationen zu erwarten. Bei einigen Impfungen ist für das Immunsystem ein „Gedächtnistraining“ in Form von Auffrischungen erforderlich, um die Grundimmunisierung aufrecht zu erhalten, z. B. für Tetanus und Diphtherie alle zehn Jahre. Die Termine hierfür sollten in jedem Falle eingehalten werden.

Die vdek-Landesvertretung Hessen verhandelt für ihre Mitgliedskassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen die Impfhonorare für die Vertragsärzte in Hessen.