Krankenhausfinanzierung

Krankenhäuser werden in Deutschland aus zwei Quellen finanziert:

  • die Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) tragen die Krankenkassen,
  • die Investitionskosten (z. B. Neu- und Erweiterungsbauten, Modernisierung von Geräten) werden durch Fördermittel der Bundesländer finanziert.

Betriebskosten - DRG-System und Landesbasisfallwert

Seit 2005 erfolgt die Vergütung der Krankenhausleistungen auf Basis des sogenannten DRG-Systems. DRG steht für „Diagnosis Related Groups“. Die Grundidee dahinter ist, jeder Diagnose und den dazu erforderlichen Behandlungen spezifische Aufwände bzw. Kosten zuzuordnen. Die Umsetzung erfolgt durch das Institut für Entgeltkalkulation im Krankenhaus (InEK), das von den Selbstverwaltungspartnern getragen wird. Das InEK fasst Diagnosen und Behandlungsinhalte zu homogenen Gruppen zusammen. In einem weiteren Schritt wird jede Gruppe ins Verhältnis zu dem Aufwand bzw. den Kosten für einen durchschnittlichen Krankenhausfall gesetzt, die vom InEK auf Basis von Kostenangaben der Kalkulationskrankenhäuser ermittelt werden. Dieses Verhältnis wird als Bewertungsrelation oder auch Fallgewicht bezeichnet. So lässt sich jede Krankenhausbehandlung einer Gruppe mit festgelegter Bewertungsrelation zuordnen, also einer DRG. Der bundesweit gültige Katalog mit allen DRGs wird jährlich durch das InEK erstellt und vom GKV-SV und der DKG vereinbart.

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Multiplikation der Bewertungsrelationen mit dem jeweiligen Landesbasisfallwert (LBFW) gemäß § 10 Krankenhausentgeltgesetz. Der LBFW ist als Kennzahl für die durchschnittliche Vergütung eines stationären Krankenhausfalles im Land anzusehen. Für Hessen wird der LBFW jährlich zwischen der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) und den Verbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen verhandelt. Diese Verhandlung mit der HKG ist eine wichtige Aufgabe der vdek-Landesvertretung Hessen für den Bereich der stationären Versorgung.

 

Jahr Hessischer LBFW o. A.
Summe der Bewertungsrelationen rechn. Landesbudget
2005 2.748,00 1.151.620 3.165 Mio.
2010 2.968,56 1.270.000 3.770 Mio.
2015 3.158,26 1.472.784 4.699 Mio.
2020
3.664,56
1.170.335
4.277 Mio.
2021 3.740,21
1.166.520
4.363 Mio.
2022 3.826,61 1.116.520 4.272 Mio.
2023 3.993,73 1.109.441 4.430 Mio.
2024 4.203,00 1.109.44 4.662 Mio.

Tabelle der LBFW, ausgewählte Jahre, von 2005 bis 2024. Im Jahr 2020 wurde die Summe der Bewertungsrelationen um die Ausgliederung der Pflege bereinigt. Das wirkt sich mindernd auf das rechnerische Landesbudget aus.

Seit Jahresbeginn 2020 werden die Leistungen der Pflege im Krankenhaus separat betrachtet und nicht mehr im Landesbasisfallwert berücksichtigt. Dies erfolgte durch die Absenkung der Bewertungsrelationen (siehe Tabelle). Für die Finanzierung der Pflege im Krankenhaus vereinbaren seitdem die Vertragsparteien der Budgetverhandlung gemäß § 18 Abs. 2 SGB V einen krankenhausindividuellen Pflegebasisentgeltwert.

Investitionskosten

Die ständigen Veränderungen im Gesundheitswesen (neue Erkenntnisse aus der Wissenschaft, Anpassung der Untersuchungs-, Behandlungs- und Infrastruktur-einrichtungen) verursachen einen steigenden Investitionsbedarf. Die Finanzierung des Investitionsbedarfs ist eine originäre Aufgabe des Landes. Diese wird jedoch nach übereinstimmender Auffassung der Kassen- und der Krankenhausseite seit Jahren nur unzureichend wahrgenommen, auch wenn das Land Hessen im bundesweiten Vergleich stets im oberen Drittel der Finanzierungsanteile zu finden ist. Seit 2016 erfolgt die Investitionskostenförderung des Landes über pauschalierte Zuschläge auf die mit DRGs abgerechneten Leistungen.

Die Fördermöglichkeiten des Krankenhausstrukturfonds sowie des Krankenhauszukunftsfonds tragen ferner zur Deckung des Investitionsbedarfes maßgeblich bei, reichen jedoch unverändert nicht aus.

Weitere Informationen zur Krankenhausfinanzierung finden Sie hier.