Ambulante Pflege

Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste)

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 - 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfe bei der Haushaltsführung. Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) erbringen diese Leistungen unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen. Um die sogenannten Pflegesachleistungen mit den Pflegekassen abrechnen zu können, benötigen die Pflegedienste eine Zulassung (Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI). Das Zulassungsverfahren erfolgt über die Landesverbände der Pflegekassen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass geeignete Einzelpersonen die Leistungen erbringen. Diese müssen die Vereinbarungen direkt mit den Pflegekassen schließen.

Zulassung ambulante Pflegedienste

Die Zulassungsprüfung ambulanter Pflegedienste erfolgt in Hessen durch die Landesverbände der Pflegekassen. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung welcher Verband die Antragsprüfung federführend für Ihren Landkreis übernimmt.

Die vdek-Landesvertretung Hessen ist für die Antragsprüfung in folgenden Landkreisen und kreisfreien Städten zuständig:

  • Bergstraße
  • Darmstadt
  • Darmstadt-Dieburg
  • Fulda
  • Gießen
  • Groß Gerau
  • Main-Kinzig-Kreis
  • Main-Taunus- Kreis
  • Offenbach
  • Schwalm-Eder-Kreis
  • Waldeck-Frankenberg
  • Wiesbaden

Die Dokumente auf Vertragsabschluss können formlos unter Beifügung der jeweiligen ausgefüllten Anträge sowie der dort aufgeführten Unterlagen per E-Mail an AmbPflegeHES_Zulassung@vdek.com gestellt werden. Bitte geben Sie im Betreff Ihrer E-Mail stets Ihren Landkreis und Ihre IK Nummer an. Schicken Sie die Antragsunterlagen als jeweils einzelne PDF-Datei und benennen Sie die Datei einzeln (z.B. Unterlagen verantwortliche Pflegefachkraft, Gemeinsamer Strukturerhebungsbogen usw.)

Der BKK Landesverband ist für den Hochtaunuskreis, den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Marburg-Biedenkopf zuständig und kann über die E-Mailadresse BKK-Pflege-Zulassung-Ambulant@bkk-sued.de kontaktiert werden.

Alle anderen Landkreise werden in Vertrags- und Zulassungsfragen von der AOK Hessen betreut. Die AOK Hessen kann über die E-Mailadresse Zulassung.VertragsbereichPflege_HKP@he.aok.de kontaktiert werden.

Bearbeitungszeit

Ein Vertragsabschluss ist erst nach vollständigem Eingang sämtlicher Unterlagen und nur in die Zukunft möglich. Sofern Unterlagen fehlen oder Angaben unvollständig sind, kann dies zur Verzögerung der Zulassung führen. Die Bearbeitungszeit einer Neuzulassung kann 6-8 Wochen betragen, bitte beachten Sie das bei Ihren Vorbereitungen.

Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen jeden Dienstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr unter der Telefonnummer Tel.: 069/ 962168 – 55 zur Verfügung.

Den folgenden Dokumenten können Sie die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Maßstäbe und die Grundsätze der Qualitätssicherung für ambulante Pflegedienste entnehmen. Ebenso finden Sie hier neben dem Mustervertrag eine Mustervergütungsvereinbarung und eine Arbeits- und Orientierungshilfe zur Konzeption einer Pflegeeinrichtung.

Download Checkliste
Download Merkblatt

Sofern Sie bereits ein zugelassener Vertragspartner sind und sich bei Ihnen Änderungen ergeben haben, die sich auf das bestehende Vertragsverhältnis auswirken, bitten wir um Anwendung folgender Dokumente:

Ambulante Betreuungsdienste

Ambulante Betreuungsdienste erbringen pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Körperbezogene Pflegemaßnahmen werden von ambulanten Betreuungsdiensten nicht erbracht. Sofern keine abweichenden Regelungen getroffen sind, gelten die gleichen Vorschriften wie für ambulante Pflegeeinrichtungen auch.

Zulassung ambulante Betreuungsdienste

Die Zulassungsprüfung ambulanter Betreuungsdienste erfolgt in Hessen durch die Landesverbände der Pflegekassen. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung welcher Verband die Antragsprüfung federführend für Ihren Landkreis übernimmt.

Die vdek-Landesvertretung Hessen ist für die Antragsprüfung in folgenden Landkreisen und kreisfreien Städten zuständig:

  • Bergstraße
  • Darmstadt
  • Darmstadt-Dieburg
  • Fulda
  • Gießen
  • Groß Gerau
  • Main-Kinzig-Kreis
  • Main-Taunus- Kreis
  • Offenbach
  • Schwalm-Eder-Kreis
  • Waldeck-Frankenberg

Die Dokumente auf Vertragsabschluss können formlos unter Beifügung der jeweiligen ausgefüllten Anträge sowie der dort aufgeführten Unterlagen per E-Mail an AmbPflegeHES_Zulassung@vdek.com gestellt werden. Bitte geben Sie im Betreff Ihrer E-Mail stets Ihren Landkreis und Ihre IK Nummer an. Schicken Sie die Antragsunterlagen als jeweils einzelne PDF-Datei und benennen Sie die Datei einzeln (z.B. Unterlagen verantwortliche Pflegefachkraft, Gemeinsamer Strukturerhebungsbogen usw.)

Der BKK Landesverband ist für den Hochtaunuskreis zuständig und kann über die E-Mailadresse BKK-Pflege-Zulassung-Ambulant@bkk-sued.de kontaktiert werden.

Alle anderen Landkreise werden in Vertrags- und Zulassungsfragen von der AOK Hessen betreut. Die AOK Hessen kann über die E-Mailadresse Zulassung.VertragsbereichPflege_HKP@he.aok.de kontaktiert werden.

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Zulassung und Qualitätssicherung von ambulanten Betreuungsdiensten.

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