Ambulante Rehabilitation

Ambulante Rehabilitation

Ambulante Rehabilitation ermöglicht Versicherten nach einer Operation oder bei einer chronischen Erkrankung zu Hause zu wohnen und trotzdem an intensiven Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen. Die ambulanten Maßnahmen sollen dabei helfen, die Beschwerden der Patienten im Alltag zu lindern. Voraussetzung für die ambulante Rehabilitation ist unter anderem, dass Leistungen der sog. kurativen Behandlung (einschließlich Heil- und Hilfsmittelversorgung) nicht mehr ausreichend sind. Zum Behandlungsangebot der 43 ambulanten Rehabilitationsanbieter in Hessen gehören beispielsweise Krankengymnastik, Massagen, Entspannungstherapien oder psychosoziale Unterstützung.

Als Leistungserbringer können Sie mit den gesetzlichen Krankenkassen in Hessen Verträge zur Versorgung der Versicherten zu folgenden Indikationen/Krankheitsbildern abschließen:

  • Muskuloskeletale,
  • Kardiologische,
  • Neurologische,
  • Dermatologische,
  • Psychische und psychosomatische,
  • Geriatrische/Mobile Rehabilitation,
  • Onkologische und Pneumologische Erkrankungen sowie
  • Rehabilitation psychisch kranker und behinderter Menschen (RPK) und
  • Sucht

Zulassung

Die vdek-Landesvertretung Hessen schließt für die Ersatzkassen und gemeinsam mit den Verbänden der Krankenkassen in Hessen einheitliche Versorgungsverträge nach § 111c SGB V zur Erbringung und Abrechnung von Leistungen der ambulanten Rehabilitation nach § 40 SGB V. Für den Abschluss eines solchen Vertrages können Sie einen entsprechenden Antrag bei der vdek-Landesvertretung in Hessen oder einem anderen der hessischen Verbände der Krankenkassen einreichen.

Zur Zulassung reichen Sie bitte einen entsprechenden formlosen Antrag einschließlich umfassendem Leistungskonzept ein. Dieser Antrag und das Konzept müssen die indikationsspezifischen Zulassungsvoraussetzungen berücksichtigen und entsprechende Angaben zur Prozess-, Struktur- sowie Ergebnisqualität enthalten. Zudem ist im weiteren Prozess ein Nachweis über das eingesetzte Personal zu erbringen.

Das Rehabilitationskonzept muss sich an den indikationsspezifischen Rahmenempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) orientieren. Die Zulassungsvoraussetzungen für die einzelnen Indikationsgebiete können Sie den unten aufgeführten Dokumenten entnehmen.

Weiterführende Informationen finden Sie ferner bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Frankfurt.

Umfassende Informationen über ambulante Vorsorge und Rehabilitation sind hier abrufbar.

Dokumente

Im folgenden finden Sie die Zulassungsbedingungen für folgende Krankheitsbilder/Indikationen:

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Ansprechpartner für Fragen zur ambulanten Rehabilitation ist:

Matthias Ott

Walter-Kolb-Straße 9 - 11
60594 Frankfurt

Tel.: 069/96 21 68 44
Fax: 069/96 21 68 90

matthias.ott@vdek.com