Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen

Mütter und Väter, die ihre Kinder erziehen, sind häufig besonders belastet. Daraus können gesundheitliche Probleme entstehen, sofern z. B. Überforderungssituationen, Erziehungsschwierigkeiten oder Partnerschaftskonflikte auftreten. Spezielle medizinische Leistungen zur Vorsorge oder Rehabilitation für Mütter und Väter – allein oder mit Kindern – sollen insbesondere durch die Berücksichtigung psychosozialer Problemsituationen von Familien helfen, die Gesundheit zu stärken und Behinderung und Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder zu mildern.

Diese Leistungen werden in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen durchgeführt, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht. In Hessen gibt es drei Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen in Laubach, Bad Wildungen und Bad Sooden-Allendorf.

In diesen Einrichtungen werden stationäre Vorsorge- und/oder Rehabilitationsleistungen nach § 24 oder § 41 SGB V für Mütter und/oder Väter erbracht. Voraussetzung für den Abschluss eines Versorgungsvertrags ist die Erfüllung des Anforderungsprofils für stationäre Vorsorgeeinrichtungen oder des Anforderungsprofils für stationäre Rehabilitationseinrichtungen nach § 111a SGB V. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Die einheitlichen Versorgungsverträge werden von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Hessen gemeinsam geschlossen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Ansprechpartner für Fragen zu Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen ist:

Matthias Ott

Walter-Kolb-Straße 9 - 11
60594 Frankfurt

Tel.: 069/96 21 68 44
Fax: 069/96 21 68 90

matthias.ott@vdek.com