Qualitätssicherung

Für den Erfolg einer Rehabilitation ist die effiziente und qualitätsorientierte Versorgung der Patienten von höchster Bedeutung. Deshalb sind vertraglich gebundene Rehabilitationseinrichtungen dazu verpflichtet worden, an internen und externen Qualitätssicherungsverfahren teilzunehmen. Um zu gewährleisten, dass Rehabilitationsleistungen hinreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und transparent sind, müssen Krankenkassen und Leistungserbringer gemeinsam auf die Qualität der Gesundheitsleistungen achten. Ein weiteres wichtiges Ziel neben der qualitätsgesicherten Behandlung ist die Förderung eines qualitätsorientierten Wettbewerbs. Die Qualitätssicherung hat zunehmend eine wesentliche Bedeutung für die Belegung durch die Krankenkassen sowie in Vergütungsverhandlungen.

Externe Qualitätssicherung und internes Qualitätsmanagement

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zum 1. Juni 2008 eine Vereinbarung zur externen Qualitätssicherung und zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement geschlossen.

Damit wurde das Qualitätssicherungsverfahren der Spitzenverbände der Krankenkassen als einheitliches und bundesweit verbindliches internes und externes Qualitätssicherungsverfahren in der medizinischen Rehabilitation etabliert. Dieses Verfahren soll Transparenz schaffen, Effizienz und Effektivität der Rehabilitationsmaßnahmen sichern und qualitative Vergleiche von Rehabilitationseinrichtungen ermöglichen. Hierzu werden Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie die Patientenzufriedenheit in den Rehabilitationseinrichtungen oder Fachabteilungen ausgewertet.

Weitergehende Informationen dazu finden Sie hier.

Teilnahme an Qualitätssicherungsmaßnahmen

Alle von der GKV schwerpunktmäßig belegten Rehabilitationseinrichtungen müssen an Qualitätssicherungsmaßnahmen teilnehmen. Weitere Informationen sind im Internet-Auftritt zum Qualitätssicherungsverfahren der GKV unter www.qs-reha.de zu finden.

Die Anmeldung zur Teilnahme kann entweder über die vdek-Landesvertretung in Hessen, einen der anderen Verbände der Krankenkassen in Hessen oder das jeweils zuständige wissenschaftliche Institut, welches von den Spitzenverbänden der Krankenkassen mit der wissenschaftlichen und organisatorischen Betreuung des Qualitätssicherungsverfahrens beauftragt ist, erfolgen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Ansprechpartner für Fragen zur Qualitätssicherung ist:

Matthias Ott

Walter-Kolb-Straße 9 - 11
60594 Frankfurt

Tel.: 069/96 21 68 44
Fax: 069/96 21 68 90

Matthias.Ott@vdek.com