Zahnärzte

In Hessen kümmern sich ca. 3.800 Zahnärzte (ZÄ) um die zahnärztliche Versorgung, darunter ca. 250 Kieferorthopäden, 200 Oralchirurgen und 80 Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen. Um Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung in Hessen zu versorgen, müssen die Zahnärzte bei der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen (KZVH) zugelassen sein.

Auf Grundlage des § 85 SGB V vereinbaren die KZVH und die einzelnen Krankenkassen eine sog. Gesamtvergütung für sämtliche Mitglieder dieser Krankenkasse. Als Grundlage für die Berechnung der Vergütung der ZÄ wird jedes Jahr ein kassenspezifisches Ausgabenvolumen je Mitglied der Krankenkasse zwischen der KZVH und den Krankenkassen vereinbart. Zusätzlich werden den einzelnen zahnärztlichen Leistungen Eurowerte zugeordnet, die als Verrechnungsgröße dienen.

Die vdek-Landesvertretung vertritt gegenüber der KZVH als Verhandlungsführer die Interessen der Ersatzkassen.

Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen

Seit 1991 besteht für Kinder bis zum 16. Lebensjahr ein gesetzlicher Anspruch auf Maßnahmen der Zahngesundheitsförderung gem. § 21 SGB V. Zur Umsetzung dieses gesetzlichen Anspruchs wurden in Hessen 21 regionale Arbeitskreise für Jugendzahnpflege (AKJ) gegründet. Darin sind die gesetzlichen Krankenkassen, der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) sowie die Zahnarzt-Teams in freier Praxis (Patenschaftszahnärzte) für die Umsetzung der Gruppenprophylaxe verantwortlich. Diese Präventionsarbeit bewirkte eine deutliche Verbesserung der Zahngesundheit von Kindern. Die Maßnahmen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in Hessen anteilig finanziert. Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege in Hessen (LAGH) sind:

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Landeszahnärztekammer Hessen
  • Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen
  • Hess. Ministerium für Soziales und Integration
  • Hess. Städtetag
  • Hess. Landkreistag
  • Verein für Zahnhygiene