Digitalisierung

Digital ist ein Gewinn für die Patienten!

Statement von Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen

 

Im internationalen Vergleich hinkt die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen noch deutlich hinterher. Nach anfänglichen Schwierigkeiten nimmt sie nun ganz allmählich Fahrt auf. Beginnend mit dem E-Health-Gesetz 2015 wurden zahlreiche Gesetze auf den Weg gebracht, die u.a. die Weiterentwicklung von Telemedizin und Telematikinfrastruktur (TI) beinhalten. Auch die Corona-Pandemie zeigt deutlich das große Potenzial der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Im Mittelpunkt muss dabei allerdings immer der Nutzen der Anwendungen für die Versicherten stehen.

E-Patientenakte, E-Rezept, E-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder auch digitale Gesundheits- oder Pflegeanwendungen (DiGA/DiPA) sind nur einige Beispiele für digitale Tools, die das Gesundheitssystem und die Versorgung der Versicherten ganz konkret verbessern können. Durch einen engeren Datenaustausch aller im Gesundheitssystem beteiligter Akteure können beispielsweise unnötige, teure und womöglich unangenehme Doppeluntersuchungen vermieden und die Versorgungsqualität dadurch erheblich verbessert werden.

Grundlage für alle digitalen Anwendungen ist die Telematikinfrastruktur (TI). Sie ermöglicht die Vernetzung und den sicheren sektorenübergreifenden Austausch von Patientendaten zwischen autorisierten Teilnehmern im sogenannten Gesundheitsnetz. Hier ist allerdings noch viel Luft nach oben: Die TI muss anwenderfreundlicher werden und zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten bekommen. Außerdem sollten zügig weitere Akteure des Gesundheitswesens angebunden werden. Nur so kann sie eine zukunftsfähige und langfristige Ausrichtung bekommen und ihr Potential vollständig nutzen.

Es ist unbestritten, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen enorme Chancen für Diagnostik, Therapie und Forschung bietet und dabei helfen kann, die Versorgung qualitativ besser, sicherer und effizienter zu gestalten. Es gilt nun, auch aus den Erfahrungen der Corona-Pandemie zu lernen und alle beteiligten Akteure bei der Weiterentwicklung einzubinden.

Stethoskop auf Leiterplatte

Die Ersatzkassen fordern daher, ...

... dass die digitale Infrastruktur und Vernetzung im Gesundheitswesen ausgebaut wird. Hierzu bedarf es zentraler Plattformen, die anwendungsfreundlich gestaltet sind und einen guten Mix aus verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten bieten. Das ermöglicht z.B. nicht nur einen zusätzlichen digitalen Zugang zu (fach)ärztlicher Expertise, sondern hilft auch bei leichteren Erkrankungen insbesondere unter Einbindung der bereits eingeführten eAU und des eRezepts. Die Politik ist gefordert, dafür flächendeckend die erforderliche Breitbandinfrastruktur, insbesondere den 5G-Mobilfunkstandard, zu schaffen.

... dass die digitale Gesundheitskompetenz im Bes. der Versicherten weiter gefördert wird. Diese ist essenziell für den Zugang zu digitalen Anwendungsfeldern im Gesundheitswesen. Angebote der Krankenkassen sind ein erster Schritt, um einen fundierten Umgang mit digitalen Angeboten zu entwickeln. Allerdings ist der Aufbau digitaler Gesundheitskompetenz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, so dass weitere Akteure wie Bildungseinrichtungen eingebunden werden müssen. Nicht zuletzt darf sich der Aufbau digitaler Gesundheitskompetenz nicht auf die Patienten beschränken, sondern muss alle an der Versorgung beteiligten Akteure umfassen.

... dass der Datenschutz stärker am Nutzen für die Versicherten ausgerichtet wird, dies natürlich unter Berücksichtigung geltender bundes- sowie europarechtlicher Regelungen. Unterschiedliche Rechtsauslegungen dürfen nicht dazu führen, dass der „vermeintliche“ Schutz der Versicherten den konkreten Nutzen digitaler Anwendungen für die Anwender einschränkt, wie dies zuletzt bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) geschehen ist. Patientennutzen und berechtigte Datenschutzanforderungen müssen besser in Einklang gebracht und offen diskutiert werden.

... dass auch in der digitalisierten Gesundheitsversorgung Qualität vor Quantität geht. Es dürfen nur Anwendungen in die Versorgung gelangen, für die wissenschaftlich belegt ist, dass sie den Patienten nutzen und nicht schaden. Die Anwendungen müssen außerdem den Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit entsprechen. Das gilt beispielsweise auch für Gesundheits-Apps, DiGAs und DiPAs.

... dass Mechanismen für eine faire Preisbildung aller digitalen Gesundheitsprodukte gefunden werden. Bereits die ersten Erfahrungen mit DiGAs zeigen, dass der geforderte Herstellerpreis in einem Missverhältnis zum Patientennutzen steht, insbesondere bei solchen DiGAs, die sich noch in der Erprobung befinden. Ein fairer Preis muss sich aus dem konkreten Patientennutzen ableiten lassen und die Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsleistung berücksichtigen. Er muss in Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem jeweiligen Hersteller bestimmt werden und rückwirkend ab dem ersten Tag nach Markteinführung gelten. Etwaige Überzahlungen müssen von den Herstellern erstattet werden. Auch sollte eine Höchstpreisregelung eingeführt werden, um überzogene Preisforderungen abzuwenden.

... die Einführung von Gesundheits-Apps höherer Risikoklassen (IIb oder III) in die Regelversorgung. Um die erforderliche medizinische Evidenz nachzuweisen, muss analog zum AMNOG-Verfahren für Arzneimittel ein geeignetes Bewertungsverfahren durch den G-BA implementiert werden. Seit Oktober 2020 sind die ersten DiGAs der niedrigen Risikoklassen (I und IIa) durch die GKV erstattungsfähig. Das sogenannte Fast-Track-Bewertungsverfahren, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchgeführt wird, ist für Gesundheits-Apps höherer Risikoklassen jedoch nicht geeignet, da deren Schadenspotenzial größer ist. Auch stellen bisherige DiGAs vor allem Zusatzleistungen in der Versorgung dar, während Gesundheits-Apps höherer Risikoklassen das Potenzial haben, bestehende „analoge“ Versorgungsformen vollständig zu ersetzen. Es müssen die Weichen gestellt werden, damit analoge und digitale Therapieansätze so aufeinander abgestimmt werden, dass sie sich sinnvoll ergänzen.

... dass die so entstehenden Effizienzgewinne in Behandlungs- und Verwaltungsabläufen eine stärkere Berücksichtigung bei der Weiterentwicklung des einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) und der Diagnosis Related Groups (DRGs) nach sich ziehen.  

... eine einheitliche Datenschutzaufsicht für bundeslandübergreifende Forschungsprojekte sowie alle digitalen Gesundheitsanwendungen. Der datenschutzrechtliche Flickenteppich in Deutschland mit getrennten Aufsichtszuständigkeiten je nach Bundesland ist seit Jahren ein Kritikpunkt und Hemmschuh. Deshalb ist eine einheitliche Datenschutzaufsicht über Gesundheitsforschungsprojekte erforderlich. Sofern hohe Datenschutzstandards gewahrt sind, ist es gerade im Interesse der Versicherten, dass mit digital gewonnenen medizinischen Daten in Deutschland klinisch geforscht werden kann.

... dass eine zentrale Telematikinfrastruktur auf Basis von Software- statt Hardware-Lösungen zukunftsfähig weiterentwickelt wird und auf einer offenen und modernen IT-Sicherheitsarchitektur fußt. Der Einsatz von Software-Lösungen muss insbesondere auch die weitere Anbindung von Leistungserbringern an die TI ermöglichen. Unnötige Kosten für das laufende Ersetzen von Hardware-Komponenten müssen vermieden werden.

... dass die aktuelle Aufstellung der gematik hinsichtlich ihrer Rolle und ihrer Ziele überprüft wird. Mit Übernahme der Mehrheit der Gesellschafteranteile durch den Bund (BMG) wurden die Einflussmöglichkeiten der Selbstverwaltung geschwächt, sodass das Gegensteuern z. B. bei Fehlentwicklungen schwierig ist. Dies ist insbesondere auch angesichts erweiterter Aufgaben der gematik problematisch. Sie ist nun viel stärker in die Entwicklung und Betriebsverantwortung technischer Anwendungen involviert und schränkt damit die Handlungsmöglichkeiten der Krankenkassen erheblich ein. Daher muss klargestellt werden, dass die gematik für die Spezifikation und Zulassung von Komponenten in der Telematikinfrastruktur und nicht für Entwicklung und Betrieb der Komponenten zuständig ist. Hier muss ein uneingeschränkter kassenindividueller Gestaltungsspielraum für die Entwicklung digitaler Anwendungen bestehen. Die Selbstverwaltung muss wieder verbindlicher in die strategische Ausrichtung eingebunden werden.

Elektronische Patientenakte (ePA) – Laptop Monitor im Büro mit Begriff im Suchfeld. Paragraf und Waage. Recht, Gesetz, Anwalt.

... dass die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) zügig vorangetrieben und um weitere medizinische Inhalte in Form strukturierter Datensätze ergänzt wird, wie es beispielsweise mit der Übertragung von Daten aus digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder Informationen über abgegebene Arzneimittel (Dispensierinformationen vorgesehen ist. Die ePA besitzt das Potenzial, sich zum Kernstück einer zentralen, benutzerfreundlichen Plattform für digitale Angebote zu entwickeln.

... dass die Verfügbarkeit und Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten zu Forschungszwecken weiter verbessert wird. Dies wird auch vom Sachverständigenrat in seinem aktuellen Gutachten „Digitalisierung und Gesundheit“ (2021) so vorgeschlagen. So sollten Krankenkassen und ihre Verbände in die Lage versetzt werden, die freiwillig durch Versicherte zur Verfügung gestellten und pseudonymisierten ePA-Daten für eine gezieltere Versorgungsforschung nutzen zu können. Der Schutz von Gesundheitsdaten ist hierbei ein Bestandteil eines umfassenden Gesundheitsschutzes. Deshalb müssen Gesundheitsdaten auch für eine gezielte Behandlung von Krankheiten herangezogen werden können. Zugunsten des Allgemeinwohls sollte es deshalb Standard sein, dass Gesundheitsdaten von Versicherten in ihrem Sinne ausgewertet werden dürfen. Zusätzlich zur Nutzung der ePA-Daten sollten auch die Potenziale von medizinischen Registern geprüft werden, da deren Daten einen hohen Nutzen für die Versorgungsforschung haben. Außerdem müssen die unzähligen heterogenen Forschungsklauseln und Verarbeitungsbedingungen durch bundesweit einheitliche und praktikable Regelungen über die Forschung mit Gesundheitsdaten ersetzt werden. 

... dass die Rolle der gesetzlichen Krankenkassen als Gestalter der Digitalisierung gestärkt wird. Als Partner der Versicherten brauchen die Krankenkassen größere Spielräume etwa für digitale Versorgungslösungen, eine nutzerorientierte Weiterentwicklung der ePA und auch die Nutzung von ePA-Daten.