Selbstverwaltung

Gegen die Eingriffe in die Rechte der sozialen Selbstverwaltung – für eine Stärkung des Ehrenamts

Statement von Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen

Die soziale Selbstverwaltung ist tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Im Gegensatz zu anderen Ländern wird die Gesundheitsversorgung in Deutschland nicht ausschließlich durch den Staat sichergestellt, sondern die Versicherten entscheiden über wesentliche Belange der Krankenversicherung mit und treffen Entscheidungen verantwortungsvoll selbst. Dies geschieht durch Vertreter, die von den Versicherten und Arbeitgebern in die Verwaltungsräte der Krankenkassen gewählt werden. So wird sichergestellt, dass die Gesundheitsversorgung im Bes. ganz im Interesse der Versicherten gestaltet wird.

In der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass die Kernelemente der Selbstverwaltung (Staatsferne, Beteiligung der Betroffenen, Eigenverantwortung und Solidarität) gut funktionieren und für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung sorgen. Die Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung haben beispielsweise die politisch geforderten und eingeführten Schutzschirme schnell und unbürokratisch umgesetzt.

Gleichwohl greift der Gesetzgeber regelmäßig in die Entscheidungskompetenz und die Rechte der sozialen Selbstverwaltung ein, beispielsweise bei der Beitragssatzgestaltung der Krankenkassen oder der Vorabgenehmigung von Vorstandsverträgen. Aus Sicht der Ersatzkassen müssen diese massiven Einschränkungen unterbunden und das Ehrenamt in der sozialen Selbstverwaltung wieder gestärkt werden. Dazu bedarf es noch mehr Anerkennung auch im politischen Raum und z.B. eine ganz konkrete Unterstützung durch eine bundesweit einheitliche angemessene Steuerbefreiung für die Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen Selbstverwalter.

Claudia Ackermann

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat Mitte Mai 2021 entschieden, dass der GKV-Spitzenverband die vom Gesetzgeber angeordneten Zahlungen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verweigern durfte, weil die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften verfassungswidrig sind. Mit diesem Urteil hat das BSG die Position der sozialen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitssystem als Sachwalter der Beitragszahler unmissverständlich gestärkt. Dass zudem genau am Tag der Selbstverwaltung, dem 18.05., entschieden wurde, ist aus Sicht des vdek ein gutes Zeichen und stärkt zusätzlich die Rechtsposition und Unabhängigkeit der sozialen Selbstverwaltung.“

Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen

Gleichzeitig muss die soziale Selbstverwaltung durch Modernisierung und Digitalisierung zukunftsfähiger werden. Die Online-Sozialwahlen 2023 sind ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg in die weitere Digitalisierung. Darüber hinaus müssen die Verwaltungsprozesse innerhalb der sozialen Selbstverwaltung zeitgemäßer werden und beispielsweise digitale Beschlussfassungen der Gremien auch im Rahmen von Videokonferenzen ermöglicht werden.

Die Selbstverwaltung repräsentiert und vertritt die Interessen aller Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Deshalb ist die Einführung der Geschlechterparität auch in den Selbstverwaltungsgremien eine logische Konsequenz und wird von den Ersatzkassen und dem vdek in Hessen unterstützt.