Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung AU

Seit dem 01.01.2023 löst die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) das bisherige Verfahren ab. Die elektronische Zuleitung der AU an die Krankenkasse übernimmt nun der ausstellende Arzt oder die ausstellende Ärztin, wobei die eAU über die Telematikinfrastruktur elektronisch signiert wird. Arbeitnehmende informieren den Arbeitgeber lediglich über die Arbeitsunfähigkeit, welcher im Anschluss die eAU bei der Krankenversicherung der Arbeitnehmenden auf digitalem Wege abruft.

Wie ist der Zeitplan?

Seit dem 01.10.2021 gibt es die Möglichkeit zur Erstellung einer eAU. Die technischen Voraussetzungen für die Ausstellung müssen in jeder Praxis vorhanden sein. In der ersten Stufe der Umsetzung (Arbeitnehmerverfahren) erfolgt aktuell bereits der elektronische Versand an die Krankenkassen. Der/die Versicherte erhält jedoch weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform, und sendet diese wie gewohnt an den Arbeitgeber. Sie wird vom Praxisverwaltungssystem erstellt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform blieb als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel noch bis zum 31.12.2022 erhalten.

In der Folgestufe (Arbeitgeberverfahren) ab dem 01.01.2023 erhält der Arbeitgeber die eAU nur noch auf digitalem Wege von den Krankenkassen und nicht mehr vom Arbeitnehmer. Auf Wunsch des/der Versicherten kann weiterhin ein unterschriebener Ausdruck zur Verfügung gestellt werden.

Wie verläuft das Ausstellen der eAU?

Grundvoraussetzungen für eine Teilnahme an dem Verfahren sind der Anschluss der Praxis an einen KIM-Dienst und die Integration des entsprechenden Moduls in das jeweilige Praxisverwaltungssystem. Über dieses Modul wird die eAU ausgefüllt, signiert, an die Krankenkasse versendet und bei Bedarf ausgedruckt.

Im späteren Verlauf können mithilfe von elektronischen Signaturverfahren, wie der Komfortsignatur und der Stapelsignatur, praxistaugliche Lösungen für ein schnelles Abarbeiten der eAUs genutzt werden. Durch die Komfortsignatur können für einen bestimmten Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen sofort unterschrieben und versandt werden. Mithilfe der Stapelsignatur wird ein Dokumentenstapel von der Ärztin oder dem Arzt bspw. am Ende des Tages qualifiziert elektronisch unterschrieben und an die Krankenkassen gesendet.

Welche Vorteile bietet die eAU?

Die Umstellung auf die eAU ist ein weiterer Schritt zu mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen und bringt viele Vorteile für alle Beteiligte:

  • Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung wird aufwandsärmer, sicherer und schneller an den Arbeitgeber und die Krankenkasse zugestellt.
  • Das Verfahren zur Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung entbindet die Versicherten von der Zustellpflicht an den Arbeitgeber und die Krankenkasse.
  • Die elektronische Erstellung der eAU beseitigt Fehlerquellen durch Medienbrüche und reduziert die Erstellungs- und Übermittlungskosten.
  • Das Verfahren zur Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung sorgt für die lückenlose Dokumentation bei den Krankenkassen und stellt damit den korrekten Ausgleich bei der Zahlung von Krankengeld und im Umlageverfahren nach dem Aufwandsausgleichgesetz sicher.