Stabilisierung der GKV-Finanzierung

Mut zur Reform - Finanzierung auf ein stabiles Fundament stellen

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Einnahmeeinbußen durch mehrere Lockdowns während der Corona-Pandemie und eine gleichzeitige expansive Ausgabenpolitik in den letzten Legislaturperioden haben zu einem Finanzloch der GKV in Höhe von 17 Milliarden Euro pro Jahr geführt. Ohne eine gesetzliche Weichenstellung droht eine massive Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes auf etwa 2,4 Prozent. Um einen solchen Beitragssprung zu vermeiden, bedarf es einer Grundlage, nach der auch über 2023 hinaus die GKV-Finanzierung gesichert wird und durch die die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler entlastet werden.

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) – Ein Gesetz, das seinen Namen nicht verdient

Im März 2022 wurde der erste Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) veröffentlicht. Er griff bereits einige wichtige Punkte auf, um die finanzielle Lage der GKV zu stabilisieren, wurde jedoch nach wenigen Tagen wieder zurückgezogen. Im Juni 2022 folgten Eckpunkte für einen neuen, geänderten Entwurf, im Juli zunächst ein Referenten-, daraufhin der Kabinettsentwurf. Am 20. Oktober 2022 wurde das Gesetz in 2. und 3. Lesung im Bundestag beschlossen, am 28.10. stimmte der Bundesrat dem aus Sicht der Ersatzkassen und vieler weiterer Player stark umstrittenen Gesetz zu.

Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung – Was steht drin?

Zu den im beschlossenen Gesetz vorgesehenen Maßnahmen, die die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) betreffen und zu Einsparungen führen sollen, zählen unter anderem:

  • Der Bundeszuschuss für die GKV soll einmalig für 2023 um 2 Milliarden Euro steigen. Aktuell leistet der Bund einen Steuerzuschuss in Höhe von 14,5 Milliarden Euro.
  • Der GKV soll ein zurückzuzahlendes Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro in 2023 gewährt werden.
  • Der Anstieg der sächlichen Verwaltungskosten der Krankenkassen soll für 2023 auf drei Prozent gegenüber dem Vorjahr begrenzt und die Zuweisungen an die Krankkassen für Verwaltungsausgaben um 25 Millionen Euro gesenkt werden.
  • Zudem sollen Finanzreserven der Krankenkassen im Jahr 2023 weiter abgeschmolzen werden. Die Obergrenze für die Rücklagen der Krankenkassen wird auf 0,5 einer Monatsausgabe abgesenkt (zuvor 0,8). Finanzreserven zwischen 0,2 und 0,3 Monatsausgaben müssen zu 65 Prozent an den Gesundheitsfonds abgeführt werden. Rücklagen über 0,3 einer Monatsausgabe werden zu 90 Prozent abgeschöpft und dem Gesundheitsfonds zugeführt. Insgesamt sollen dadurch vier Milliarden Euro generiert werden. Es gilt für jede Krankenkasse ein Freibetrag in Höhe von 4 Millionen Euro. Im Kabinettsentwurf war ein Freibetrag von 3 Millionen Euro vorgesehen. Reserven unter 0,2 einer Monatsausgabe bleiben unangetastet.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird für 2023 um 0,3 Prozent auf dann 1,6 Prozent steigen. Das entspricht zusätzlichen Einnahmen in der GKV von in etwa 4,7 Milliarden Euro. Die Informationspflicht der Krankenkassen im Nachgang zur Anhebung des Zusatzbeitragssatzes wird für sechs Monate ausgesetzt.
  • Das Zusatzbeitragsanhebungsverbot wird verschärft. Krankenkassen, die Rücklagen von mehr als 0,5 einer Monatsausgabe (zuvor 0,8) vorhalten, dürfen den Zusatzbeitrag ab 2024 nicht anheben.
  • Der Herstellerabschlag für Fertigarzneimittel wird befristet auf das Jahr 2023 von sieben auf zwölf Prozent angehoben. Dies soll zu Einsparungen in Höhe von einer Milliarden Euro führen.
  • Der Erstattungsbetrag, der am Ende des AMNOG-Verfahrens verhandelt wird, soll unter anderem durch eine Preis-/Mengen-Komponente und einen zusatznutzenbedingten Preisdeckel stärker begrenzt werden.
  • Die Orphan-Drug-Umsatzschwelle wird von 50 auf 30 Millionen Euro abgesenkt. Sollte ein Arzneimittel gegen eine seltene Erkrankung (Orphan Drug) diese Umsatzschwelle überschreiten, muss es die reguläre Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) durchlaufen. Ansonsten gilt der Zusatznutzen einer Orphan Drug bereits mit der Zulassung als belegt.
  • Das Arzneimittelpreismoratorium soll bis Ende 2026 verlängert werden.
  • Der Apothekenabschlag soll befristet für zwei Jahre von 1,77 Euro auf zwei Euro angehoben.
  • In der ärztlichen Versorgung wird die Neupatientenvergütung gestrichen. Stattdessen sollen spezifische, extrabudgetäre Zuschläge ausgezahlt werden, wenn Fachärzte Termine nach Überweisungen von Hausärzten oder durch die Terminservicestellen vergeben.
  • In der zahnärztlichen Versorgung dürfen die Punktwerte und Gesamtvergütungen maximal um die um 0,75 Prozent in 2023 und 1,5 Prozent in 2024 geminderte Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einkommen steigen.
  • Die aus den DRGs ausgegliederten Pflegekosten sollen bereinigt werden. Ab 2024 werden nur noch die Kosten für qualifizierte Pflegekräfte, die unmittelbar in der Patientenversorgung auf bettenführenden Abteilungen eingesetzt werden, berücksichtigt.
Claudia Ackermann

Die im GKV-FinStG enthaltenen Maßnahmen enttäuschen auf ganzer Linie. Wieder einmal werden insbesondere die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler belastet. Sie müssen die anstehenden höheren GKV-Beiträge weitgehend alleine finanzieren, und dies in einer wirtschaftlich sehr angespannten Gesamtsituation. Eine nachhaltige Lösung der Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über 2023 hinaus fehlt nach wie vor, wäre aber dringend nötig.

Claudia Ackermann, Leiterin der Landesvertretung Hessen

Bis Ende Mai 2023 muss das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Empfehlungen ausarbeiten, wie die GKV dauerhaft finanziell stabilisiert werden kann. Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf die Ausgabenseite gelegt werden. Der vdek wird sich auch weiterhin konstruktiv kritische an der Debatte mit Impulsen für eine Finanzreform beteiligen und hat bereits Vorschläge für die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen vorgelegt: Strukturelle Reformen der ambulant/-stationären Versorgungsstrukturen sind überfällig. Effizienzreserven in der Versorgung müssen gehoben und die Qualität der Versorgung verbessert werden. Die Digitalisierung bietet ein großes Potential. Hier gilt es, die Stolpersteine gemeinschaftlich aus dem Weg zu räumen.

Aber auch die Einnahmenseite darf nicht außen vor bleiben. Hier steht die kostendeckende Finanzierung der ALG-II-Empfängerinnen und -Empfänger nach wie vor ebenso auf der Agenda, wie die Absenkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel auf sieben Prozent. Außerdem fordern die Ersatzkassen eine Dynamisierung des Steuerzuschusses zur Kompensation versicherungsfremder Leistungen der GKV.

Glossar

Lupe mit Aufschrift "Glossar A-Z"

In den Debatten rund um die GKV-Finanzierung fallen häufig Ausdrücke, die nicht für Jeden sofort verständlich sind. In unserem Glossar werden die spezifischen Begriffe vorgestellt und einfach erklärt. Alle Begriffe werden hier in direktem Bezug zur GKV erläutert. » Lesen