Herausforderung Notfallversorgung

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Jeder Mensch ist in akuten Notsituationen schnell überfordert. Insbesondere, wenn medizinische Notfälle bei sich selbst oder Angehörigen befürchtet werden, muss einerseits schnell gehandelt werden, andererseits führt der hohe Stress u.U. zu falschen Reaktionen. Gut ist, dass die meisten Menschen in Deutschland wissen, dass bei einem medizinischen Notfall unter der einheitlichen Notrufnummer 112 schnell Hilfe durch den Rettungsdienst alarmiert werden kann. Der Rettungsdienst hat als primäre Aufgabe, Notfallpatientinnen und -patienten zu stabilisieren und in ein geeignetes Krankenhaus zu transportieren.

Deutlich weniger bekannt ist jedoch, dass der Rettungsdienst eigentlich nur für sehr schwere oder lebensbedrohliche Notfälle vorgehalten wird. Für alle anderen Notfallsituationen ist der sog. ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) zuständig. Er ist unter der Notrufnummer 116117 erreichbar und vermittelt im Bedarfsfall einen Hausbesuch oder informiert über die nächste Bereitschaftsdienstpraxis. Dieser Unterschied kann auch für das Überleben von Notfallpatientinnen und -patienten entscheidend sein, wenn der Rettungsdienst ggf. mit einer Bagatellverletzung beschäftigt ist und keine Kapazitäten mehr für Patientinnen und Patienten mit Herzinfarkt oder Schlaganfall hat. Aktuell fährt der Rettungsdienst unter der 112 seine Einsätze nicht konsequent nach der Schwere des Notfalls, sondern häufig auch nach der Reihenfolge des Meldungseingangs.

Andere europäische Länder sind da bereits deutlich weiter. Dort wurden die ursprünglichen Rettungsleitstellen zu umfassenden medizinischen Call-Centern und Dispositionszentralen ausgebaut, die jedes medizinische Hilfeersuchen bereits am Telefon qualifiziert einstufen und sämtliche medizinischen Dienstleistungen des Gesundheitssystems vermitteln können. Im Gegensatz zu diesem Konzept des sog. single-point-of-access liegt die Entscheidung, welcher Erstkontakt zur medizinischen Versorgung gewählt wird, in Deutschland beim Anrufer selbst, der dies in einer Ausnahmesituation und als medizinischer Laie alleine entscheiden muss.

 

Auch in Hessen besteht im internationalen Vergleich großer Nachholbedarf

Krankenwagen

In Hessen besteht erheblicher Verbesserungsbedarf: Die Versorgung von Notfallpatienten ist derzeit weniger am Patientenwohl ausgerichtet. Vielmehr bestehen aufgrund von sektoralen Grenzen sowie einer Vielzahl unterschiedlicher rechtlicher Zuständigkeiten und mitwirkender Akteure erhebliche Brüche in der Versorgung. Diese führen zu Unter-, Über- und Fehlversorgung. Aber da auch die Behandlungsdaten der Notfallpatientinnen und Notfallpatienten nicht sektorenübergreifend zusammen geführt werden, besteht über das Ausmaß dieser Versorgungsdefizite weitgehende Intransparenz.

Fährt man von Hanau im Main-Kinzig-Kreis nach Rüdesheim im Rheingau-Taunus-Kreis, durchquert man auf der knapp 70 km langen Strecke sechs unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche für die Notrufnummer 112. Da auf dieser Strecke sechs Kreise bzw. kreisfreie Städte die Hoheit über die Gefahrenabwehr haben, gibt es dort auch sechs Rettungsleitstellen. Diese legen jeweils selbst ihre eigenen Einsatzregeln für die Rettungsfahrzeuge fest. Alarmierungsstichworte, die Art der Ausrüstung und auch die Handlungskompetenzen für das Rettungspersonal können sich daher unterscheiden. So kann es vorkommen, dass ein Notfallpatient oder eine Notfallpatientin im Bereich der einen Leitstelle eine Medikamentengabe durch die Notfallsanitäter erhalten darf, während dafür im Bereich einer anderen Leitstelle auf den Notarzt/die Notärztin gewartet werden muss.

Dass dies nicht zu einer einheitlichen Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten führt, liegt auf der Hand. In Hessen definieren 25 Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) jeweils für ihren regionalen Zuständigkeitsbereich auch unterschiedliche Vorgaben für die Handlungsmöglichkeiten des Rettungspersonals.

Darüber hinaus ist die Vorhaltung von insgesamt 25 Rettungsleitstellen für 6,2 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner in Hessen weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll. Im Gegenteil: die kleinteiligen Strukturen verursachen z.B. erhebliche Rückstände bei der technischen Ausstattung der Leitstellen. So müssen die IT-Systeme in einigen hessischen Leitstellen vom Leitstellenpersonal während einsatzschwacher Zeiten selbst gepflegt werden. In modernen Großleitstellen, wie sie z.B. in Großbritannien seit über 20 Jahren bestehen, wird die Systempflege von eigenen Serviceabteilungen durch IT-Fachleute übernommen. Dies ist möglich, weil alleine durch die Größe der Leitstellen erhebliche wirtschaftliche Effizienzreserven erzielt werden können. Dies ist bei 25 Leitstellen, von denen einige wegen des geringen Notfallaufkommens auch tagsüber lediglich mit der vorgeschriebenen Mindestzahl von zwei Disponentinnen oder Disponenten besetzt sind, ausgeschlossen.

Schließlich steht auch die sektorenübergreifende Vernetzung der beteiligten Akteure erst am Anfang. Die meisten Rettungsleitstellen in Hessen haben derzeit keine Möglichkeit, ein nicht lebensbedrohliches Hilfeersuchen z.B. direkt und mit allen erhobenen Daten (z.B. Standort, Art des Hilfeersuchens) an die Dispositionszentrale der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zu übergeben. In der Praxis wird der Disponent im Zweifelsfall eher ein Rettungsfahrzeug schicken, als den Anrufer auf die 116117 zu verweisen. Dabei besteht das Risiko, dass dieses Rettungsfahrzeug dann belegt ist, während es eigentlich für einen medizinischen Notfall benötigen würde. Letztendlich gefährdet diese fehlende Vernetzung Leben und Gesundheit von Menschen und blockiert dabei auch noch erhebliche Ressourcen und Beitragsgelder der Versicherten.

Hier lesen Sie auf welchen gesetzlichen Grundlagen der Rettungsdienst in Hessen basiert, was er kostet und warum.

Gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern

Notaufnahme: Arzt und Krankenpfleger mit Patienten im Flur

Bei der stationären Notfallversorgung geht es um die nicht geplante, medizinisch dringend angezeigte Krankenhausbehandlung einer Patientin oder eines Patienten. Der G-BA hat für die stationäre Notfallversorgung am 19.04.2018 die Erstfassung der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern (§ 136c Absatz 4 SGB V) beschlossen. Die Umsetzung der Vorgaben des G-BA erfolgt auch in Hessen klinikindividuell im Zuge der Budgetverhandlungen.   » Lesen

Reform der Notfallversorgung - aktueller Stand

Notaufnahme

Im Zuge der geplanten Krankenhausreform sollen auch Notfallversorgung und Rettungsdienst reformiert werden. Das ist dringend notwendig, da insbesondere die Notfallversorgung in Deutschland aktuell nicht am Wohl der Patientinnen und Patienten orientiert ist. Ideen und Empfehlungen gibt es viele, doch wie realistisch sind sie? » Lesen

Notfallrettung – Bundes- und Landesrecht

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Lesen Sie hier, wieso der Bereich der Notfallrettung in Deutschland in drei Bereiche aufgeteilt ist und wieso diese – auch aus historischen Gründen – ordnungsrechtlich und bezüglich ihrer Finanzierungssystematik weitgehend getrennt geregelt sind.   » Lesen

Rettungsdienst - Ressourcen und Kosten

Symbolbild: Richterhammer und Geldscheine

Lesen Sie hier, welche Kosten ein Rettungstransportwagen (RTW) in Hessen, der 24 Stunden am Tag in Bereitschaft (=Vorhaltung) ist, aktuell verursacht und wieso die Planung der Vorhaltung auf der Einhaltung der sog. gesetzlichen Hilfsfrist, die in Hessen für Notfälle eine maximale Eintreffzeit von 10 Minuten vorsieht, basiert. » Lesen

Versorgungsysteme am Patientenwohl ausrichten: Eine aktuelle Studie schlägt Alarm

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Mit der Studie „NOTFALLVERSORGUNG & RETTUNGSDIENST IN DEUTSCHLAND. Partikularismus vs. Systemdenken“ der Maastricht University liegen erstmals Vorschläge vor, mit denen die Notfallversorgung unabhängig von den beteiligten Sektoren anhand des Patientenwohls ausgerichtet werden könnte. Lesen Sie hier die Einordnung der Studie durch die vdek-Landesvertretung Hessen.
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Interview

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Prof. Dr. Thomas Krafft lehrt an der Fakultät für Health, Medicine and Life Sciences der Maastricht University und an der Chinesischen Akademie der Wissenschaften. Im Interview spricht er über zentrale Lösungsansätze für eine Modernisierung der #Notfallrettung in Deutschland. » Lesen

Akteure in Hessen diskutieren ebenfalls Strukturänderungen

Hessen

Mit dem Gemeinsamen Landesgremium gemäß § 90a SGB V hat das Land Hessen seit vielen Jahren eine sektorenübergreifendes Beratungsgremium installiert, in dem seit dem Jahr 2016 auch die sektorenübergreifende Notfallversorgung (sNFV) eine zentrale Rolle spielt. In einem eigenen Arbeitsausschuss sNFV, der von der vdek-Landesvertretung Hessen moderiert wird, beschäftigt sich ein Untergremium mit den auch in der Studie der Maastricht University aufgeworfenen Fragestellungen. » Lesen