Die soziale Pflegeversicherung in bewegten Zeiten

Fokus_Pflege_Fokusbild
Claudia Ackermann

Das vom Kabinett am 05.04.2023 beschlossene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verspielt die Chance, die Pflege zukunftsorientiert aufzustellen – eine nachhaltige Reform der sozialen Pflegeversicherung sieht anders aus. Die vorgesehenen Erhöhungen beim Pflegegeld, bei den ambulanten Pflegesachleistungen und den gestaffelten Zuschläge bei den Eigenanteilen sind nicht mehr als ein Ausgleich für aktuelle Kostensteigerungen und keine langfristige Lösung für die Probleme der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.

Claudia Ackermann, Leiterin der Landesvertretung Hessen, zum Kabinettsbeschluss des PUEG

Mehr zum Thema

Pflege ist aktuelle und für die kommenden Jahrzehnte ein wesentliches gesundheitspolitisches Kernthema. Die Pflegeversicherung steht vor großen finanziellen Herausforderungen: Der demografische Wandel sorgt dafür, dass immer weniger junge Menschen die Leistungen der Pflegeversicherung für eine steigende Anzahl älterer Menschen finanzieren müssen. Gleichzeitig herrscht in der Pflege ein enormer Fachkräftemangel.

Die Politik hat auf die drängenden Probleme 2021 nur mit einer Mini-Reform reagiert. Aus Sicht des vdek geht sie dabei erneut nicht weit genug, eine Grundsatzreform in der Pflege ist nach wie vor dringend erforderlich. Sie muss die Finanzierung der Pflege dauerhaft absichern und die Pflegebedürftigen spürbar entlasten, denn gute Pflege muss für alle bezahlbar bleiben.

Pflegereform 2021 – großer Wurf oder nur Kleinklein?

Im März 2022 wurde der erste Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) veröffentlicht. Er griff bereits einige wichtige Punkte auf, um die finanzielle Lage der GKV zu stabilisieren, wurde jedoch nach wenigen Tagen wieder zurückgezogen. Im Juni 2022 folgten Eckpunkte für einen neuen, geänderten Entwurf, im Juli zunächst ein Referenten-, daraufhin der Kabinettsentwurf. Am 20. Oktober 2022 wurde das Gesetz in 2. und 3. Lesung im Bundestag beschlossen, am 28.10. stimmte der Bundesrat dem aus Sicht der Ersatzkassen und vieler weiterer Player stark umstrittenen Gesetz zu.

Kurz vor Ende der 19. Legislaturperiode hatte der damalige Gesetzgeber die Herausforderungen in der Pflegeversicherung zum Gegenstand einer Reform gemacht. Diese ist Bestandteil des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Laut GVWG soll im Bes. eine Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarif und zugleich eine Entlastung der Pflegebedürftigen bei den Eigenanteilen erreicht werden. Dies sind die Schwerpunkte des Gesetzes:

  • Tariftreue: seit 01.09.2022 müssen alle Pflegeeinrichtungen ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach oder in Anlehnung an einen Tarifvertrag oder gemäß eines für jedes Bundesland berechneten durchschnittlichen Entgeltniveaus bezahlen.
  • Finanzierung: Seit 2022 erhält die Pflegeversicherung einen pauschalen Bundeszuschuss von jährlich einer Milliarde Euro. Der Beitragszuschlag für Kinderlose wurde außerdem um 0,1 Prozentpunkte angehoben.
  • Finanzielle Entlastung Pflegebedürftiger: Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege werden seit dem Stichtag 01.01.2022 bei den zu zahlenden Eigenanteilen durch sog. Leistungszuschläge entlastet, die abhängig von der Länge des Bezugs von vollstationären Pflegeleistungen sukzessive steigen.
Mehr Informationen zum GVWG finden Sie hier.
 

Pflegebedürftigkeit als Armutsrisiko?

Die Kosten in der stationären Pflege in Hessen steigen weiter

Die Pflegeversicherung ist vom Gesetzgeber wie eine Teilkaskoversicherung mit Eigenbeteiligung angelegt. Danach erhalten Pflegebedürftige je nach Grad der Pflegebedürftigkeit und unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Pflege sog. Festbeträge. Steigen also die Preise in der Altenpflege, zum Beispiel aufgrund höherer Personalkosten, müssen diese von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. In der stationären Pflege steigen so die Eigenanteile der Pflegebedürftigen.

Dies zeigt auch eine aktuelle Auswertung des vdek: Neben steigenden Lebenshaltungskosten schlägt sich insbesondere die seit Herbst 2022 geltende Tarifpflicht deutlich bei der Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in hessischen Pflegeheimen nieder. So sind die Kosten, die Pflegebedürftige für die pflegerische Versorgung, Unterkunft und Verpflegung aufbringen mussten, im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 01.07.2023 erneut gestiegen. 

 
Claudia Ackermann

Leider ist der finanzielle Eigenanteil für Pflegebedürftige und deren Angehörige zum wiederholten Male gestiegen. Dadurch werden diese oftmals überfordert. Die Soziale Pflegeversicherung sollte und wollte jedoch gerade verhindern, dass Pflegebedürftigkeit zum Armutsrisiko wird. Schon jetzt ist absehbar, dass weitere Kostensteigerungen auf die Pflegebedürftigen zukommen: Die Gehälter der Pflegekräfte werden weiter steigen, und seit 01.07.2023 werden die Personalschlüssel für Pflegeeinrichtungen bundesweit einheitlich geregelt. Steigende Löhne und eine bessere Personalausstattung sind richtig und wichtig, damit der Pflegeberuf attraktiver wird und sich wieder mehr Menschen dafür interessieren. Die Kosten hierfür dürfen aber nicht alleine den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden.

Claudia Ackermann, Leiterin der Landesvertretung Hessen

Mehr zu den steigenden Eigenanteilen

Was ist die Pflegeversicherung?

Pflegeversicherung_ekm_52020

Die soziale Pflegeversicherung (SPV) wurde mit dem Pflegeversicherungsgesetz im Jahr 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt (SGB XI). Alle gesetzlich Krankenversicherten sind automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, entrichten entsprechende Beiträge und profitieren im Pflegefall von deren Leistungen. » Lesen

Der Pflegelotse – das kostenlose vdek-Informationsportal

vdek-pflegelotse

Wer mehr über die Kosten sowie über die Qualität und Lage eines ambulanten Pflegedienstes oder einer stationären Pflegeeinrichtung wissen möchte, erhält diese Informationen über den Pflegelotsen, das unabhängige und kostenlose Informationsportal des vdek. Die Qualität der Einrichtungen wird auf Grundlage objektiver Prüfergebnisse dargestellt. Zudem besteht die Möglichkeit, verschiedene stationäre Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste zu vergleichen. Der Pflegelotse bietet die Darstellung der Informationen auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache an. » Lesen