Corona - Informationen und Hintergründe

Hinweis

Diese Seite wird nicht mehr aktualisiert. Aktuelle Informationen rund um die Corona-Pandemie finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.

 

3D Illustration - Corona Virus

Seit die Weltgesundheitsorganisation im März 2020 den Ausbruch der Krankheit SARS-CoV-2 als Pandemie und das Robert-Koch-Institut das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland als "sehr hoch" eingestuft haben, wurden umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Virenverbreitung ergriffen, die alle Lebensbereiche und besonders das Gesundheitswesen betrafen. Wir haben auf dieser Seite Informationen über die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Aufgaben, u.a. bezüglich div. Schutzschirme für Leistungsanbieter, Informationen über Schutzimpfungen, Einschätzungen und Pressemitteilungen zusammengestellt.

In unserem Glossar werden die spezifischen Corona-Begriffe vorgestellt und einfach erklärt. Alle Begriffe werden hier in direktem Bezug zu Corona erläutert.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des vdek auf Bundesebene.

Ausgleichszahlungen & Schutzschirme

Seit März 2020 sind infolge der Corona-Pandemie zahlreiche Sonderregelungen im Gesundheitswesen verabschiedet worden. Darunter fallen div. Schutzschirme und Ausgleichszahlungen für Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Die Ersatzkassen und der vdek in Hessen waren an der Umsetzung beteiligt.

Krankenhäuser

Außenansicht Krankenhaus bei Sonnenuntergang

Für Krankenhäuser war und ist die Versorgung von Covid-19-Patienten eine große zusätzliche Belastung. Die Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen wurden zwischenzeitlich stark erhöht. Für jedes Intensivbett, das vom 16.03.2020 bis zum 30.09.2020 neu geschaffen wurde, haben die Kliniken einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 50.000 Euro je Bett ausgezahlt bekommen. In Hessen wurden im Zuge dessen 974 zusätzliche Betten geschaffen. Dafür erhielten die Kliniken in Hessen 48,70 Millionen Euro.

Darüber hinaus wurden den Krankenhäusern Freihaltepauschalen für bereitgehaltene Behandlungskapazitäten gezahlt. Die Bundesregierung hat die Regelungen hierfür mehrfach geändert und stärker differenziert mit dem Ziel, die Pauschalen auf diejenigen Kliniken zu begrenzen, die auch Covid-19-Patienten behandelten. Für entsprechende Einnahmeausfälle im Zeitraum von März 2020 bis April 2022 erhielten die Krankenhäuser in Hessen mehr als 1,3 Milliarden Euro.

Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes wurde auch ein „Versorgungsaufschlag zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile von Krankenhäusern“ beschlossen. Er galt für den Fall, dass Corona-Erkrankte länger als zwei Tage behandelt werden mussten. Für den Zeitraum von November 2021 bis Juni 2022 wurden hessischen Krankenhäusern Versorgungsaufschläge von insgesamt ca. 198,30 Millionen Euro ausgezahlt. 

Die Übersicht über die Auszahlungen in den Bundesländern, die über das Bundesamt für soziale Sicherung laufen, ist abrufbar unter: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/covid-19-krankenhausentlastungsgesetz/auszahlungsbetraege/

Pflege

Gentle trained nurse helping mature patient

Pflegeeinrichtungen, Hospize sowie Anbieter von Entlastungsangeboten konnten durch die Corona-Pandemie bedingte Mindereinnahmen und Mehrausgaben bei den Pflegekassen geltend machen. Bis zum 31.10.2022 haben die Pflegekassen 516 Mio. Euro an die Einrichtungen in Hessen ausbezahlt. Im selben Zeitraum wurden auf Grundlage der Testverordnung in Hessen rund 214 Mio. Euro an Pflegeeinrichtungen, Hospize sowie Angebote zur Entlastung im Alltag erstattet.

Als Zeichen der Anerkennung der hohen Belastung für die Beschäftigten in der Altenpflege wurden zudem eine einmalige Pflegeprämie sowie ein sog. Coronabonus beschlossen. Die Pflegekassen in Hessen, vertreten durch die DAK-Gesundheit, AOK Hessen und den BKK Landesverband Süd, haben 2021 rund 60 Mio. Euro (Coronaprämie) sowie 2022 32 Mio. Euro in (Coronabonus) ausbezahlt.

Vorsorge-, Reha- und Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen

Arzt Reha Tafal

Vorsorge- und stationäre Reha-Einrichtungen konnten nach dem Krankenhausentlastungsgesetz Ausgleichszahlungen beantragen, wenn Betten nicht belegt waren. Die Zuschüsse waren auf 60 % der Erlösausfälle begrenzt und waren vom 16.03. bis 30.09.2020 befristet. Im Anschluss waren verschiedene, zum Teil mehrfach verlängerte staatliche Rettungsschirme in Kraft getreten, durch die mindestens die Hälfte der Erlösausfälle – orientiert an den durchschnittlichen Tagespauschalen – übernommen wurden. Hierunter fielen nun auch ambulante Reha-Einrichtungen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben über den gesamten Zeitraum der epidemiologischen Lage durch die Auszahlung von Vergütungszuschlägen für coronabedingte Minderbelegungen einen wichtigen Beitrag geleistet. So wurden kassenseitig in Hessen im Zeitraum von Oktober 2020 bis März 2022 Minderbelegungszuschläge an Reha-Einrichtungen gezahlt.

Darüber hinaus finanzierten die gesetzlichen Krankenkassen auch die vermehrten Aufwendungen für die medizinisch-pflegerische Versorgung in Form von Hygienezuschlägen, die je Tag und Rehabilitand zusätzlich an die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen ausgezahlt wurden.

Ärzte und Psychotherapeuten

Arzt in Arztpraxis mit Patient. Gespräch und Berat

Trotz rückläufiger Behandlungszahlen, insbesondere im ersten Lockdown, wurde die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung für die 13.000 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten im vereinbarten Umfang vollständig ausgezahlt. Außerdem leisteten die gesetzlichen Krankenkassen 2020 Ausgleichszahlungen für den Corona-bedingten Rückgang der Fallzahlen bei extrabudgetär vergüteten Leistungen, so dass betroffene Ärztinnen und Ärzte hierdurch sowie aufgrund interner Stützungsmaßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen in jedem Fall 90 % des Gesamthonorars des Vorjahresquartals erhielten.

Außerdem haben die gesetzlichen Krankenkassen der Kassenärztlichen Vereinigung Kosten für Schutzausrüstungen in Höhe von mehreren Millionen Euro erstattet.

Zahnärzte

Zahnarzt

Um die spätestens nach der Pandemie erwarteten Nachholeffekte auch zu vergüten, wurde für 2021 und 2022 die Gesamtvergütung der Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht begrenzt. Damit wurden diesen auch alle diejenigen Leistungen in voller Höhe vergütet, die über die vereinbarten Budgetgrenzen hinaus erbracht wurden.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben mit Wirkung zum 01.07. und 01.10.2021 zusätzlich ca. 20 Mio. Euro im Rahmen der Vereinbarung der KZBV und des GKV-SpiBu zur pauschalierten Abgeltung von besonderen Aufwänden für Vertragszahnärzte bei der zahnärztlichen Behandlung von GKV-Versicherten aufgrund der Corona-Pandemie vom 01.04.2021 an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen gezahlt.

Heilmittelerbringer – Physio-, Sprach-, Ergo- und Ernährungstherapeuten sowie Logopäden

Krankengymnastik: Physiotherapeutin hilft Mann beim Gehen

Der Schutzschirm für Heilmittelleistungserbringer ist abgeschlossen. In Hessen wurden über 40 Millionen Euro an die Physio-, Sprach-, Ergo- und Ernährungstherapeutinnen und -therapeuten sowie Podologinnen und Podologen ausgezahlt. Sie konnten Ausgleichszahlungen für Einnahmeausfälle in der ersten Welle der Corona-Pandemie beantragen.

Der vdek hat für alle gesetzlichen Krankenkassen in Hessen die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlungen vorgenommen. Über 3.000 Anträge waren bis zum 30.06.2020 eingegangen und wurden zeitnah bearbeitet.

Schutzimpfungen

Während und nach der pandemischen Lage wurden mehrere Impfstoffe zugelassen und verimpft, um die Menschen vor schweren Verläufen einer Corona-Infektion zu schützen.

Impfstoff Coronavirus SARS-CoV-2

So laufen die Impfungen ab

Informationen zu den Schutzimpfungen gegen die COVID-19-Erkrankung in Hessen finden Sie hier.  

Sicherstellungsauftrag bei Pflegekassen

Der Gesetzgeber hat die sogenannten Sicherstellungsaufträge für die verschiedenen Versorgungsbereiche aufgeteilt: Die Landesregierungen waren für die Krankenhäuser verantwortlich, die Kassenärztlichen Vereinigungen für die niedergelassenen Ärzte und die Pflegekassen für die Pflege. Die gesetzlichen Krankenkassen waren diesbezüglich in Pandemiezeiten besonders gefordert.

Vollstationäre Pflege

Pflege: Hessische Regelungen

Zu hessischen Sonderregelungen für Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste sowie Angeboten zur Unterstützung im Alltag von Pflegebedürftigen können Sie an dieser Stelle nachlesen.