Gesetzliche Grundlagen

roter Paragraph

Am 20.07.2015 trat das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ (Präventionsgesetz - PrävG) in weiten Teilen in Kraft. Prävention und Gesundheitsförderung erhielten dadurch einen größeren gesamtgesellschaftlichen Stellenwert. Insbesondere die Gesundheitsförderung in Lebenswelten, den sogenannten Settings, wie Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen und Betrieben wurde gestärkt. Zusammen mit den Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz wurde besonders auf die Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen (§ 20 Abs. 1 SGB V) geachtet.

Der Leitfaden Prävention unterscheidet zwischen Verhaltensprävention (individuelle Präventionsangebote) und Verhältnisprävention. In der Verhältnisprävention wird außerdem zwischen Prävention in den Lebenswelten (§ 20a SGB V) und Betrieblicher Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V) unterschieden. Den Leitfaden finden Sie hier!

Hessen als Vorreiter

Hessen war das erste Bundesland, welches eine Landesrahmenvereinbarung (LRV) entwickelte, welche die spezifischen regionalen Rahmenbedingungen aufgriff. Sie bildet die Grundlage für Kooperationen zwischen Kranken- und Pflegekassen, Trägern der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungen sowie den jeweiligen Projektträgern. Dabei wurden auch die kommunalen Spitzenverbände und die Agentur für Arbeit als Partner der LRV einbezogen. Übergeordnetes Ziel der LRV Hessen ist es, sozial bedingte Ungleichheiten bei der Prävention zu vermindern.