Ersatzkassen kritisieren "Abwrackprämie" bei Zahnersatz

Die Ersatzkassen wenden sich vehement gegen den Vorstoß eines Dentallabors in Mecklenburg-Vorpommern, das Patienten eine „Abwrackprämie“ zahlen will, wenn diese sich nach acht Jahren neuen Zahnersatz erstellen lassen.

„Ob ein neuer Zahnersatz notwendig ist oder nicht, richtet sich eindeutig nur nach der medizinischen Notwendigkeit und ist nicht an einen bestimmten Zeitablauf gebunden“, kritisiert Karl Nagel, Leiter der vdek-Landesvertretung. „Das Dentallabor wird eine ultimative Aufforderung erhalten, Vertragsverstöße sofort zu unterlassen.“

Neben dem Druck, der auf Versicherte ausgeübt wird, könnten auch die als Kooperationspartner des Labors angegebenen 25 Zahnärzte „in Versuchung geraten“, die medizinische Indikationsstellung etwas „weicher“ zu sehen, weil auch sie damit wirtschaftliche Vorteile erzielen könnten.

Der unter Umständen nicht notwendige Austausch eines Zahnersatzes ist nicht nur ethisch fragwürdig, sondern auch eindeutig unwirtschaftlich und geht zu Lasten der Versichertengemeinschaft der Ersatzkassen. Mal ganz abgesehen von den nicht erfüllten Hoffnungen für Patienten, wenn die Zahnärzte auch bei mehr als acht Jahre altem Zahnersatz medizinisch konstatieren müssten, dass dieser noch voll funktionsfähig ist.

„Wir werden die Kassenzahnärztliche Vereinigung auffordern, vertragswidriges, unwirtschaftliches Verhalten von Zahnärzten den Ersatzkassen anzuzeigen und dieses zu unterbinden“, so Karl Nagel abschließend.