Pflegestützpunkte:

Übergreifende Gemeinschaftsprojekte von Pflegekassen und Kommunen

Die drei in Mecklenburg-Vorpommern etablierten Pflegestützpunkte (PSP) in Pasewalk, Güstrow und Rostock werden paritätisch durch die Kranken- und Pflegekassen und die jeweiligen Kommunen finanziert. Die Partner des Stützpunktes beteiligen sich anteilig sowohl bei den Sachkosten wie Miete und technischer Ausrüstung als auch bei den Personalkosten, indem qualifiziertes Personal zur Verfügung gestellt wird oder anteilig Personalkosten übernommen werden.

„Es gibt keine Pflegestützpunkte bestimmter Pflegekassen oder der Kommunen, sondern es handelt sich um gemeinsame Einrichtungen, die von allen getragen und finanziert werden“, sagt Karl Nagel, Leiter der Landesvertretung der Ersatzkassen. „Das ist der große Vorteil der bestehenden Pflegestützpunkte, die auch laut Gesetz neutral und unabhängig von einzelnen Institutionen beraten müssen.“

Für die Ersatzkassen hat diese Unabhängigkeit der Beratung einen hohen Stellenwert, sichert sie beispielsweise eine auf die Belange des konkreten Einzelfalles zugeschnittene Information unter Berücksichtigung des gesamten Umfeldes des zu Beratenden. Insofern sollten Pflegestützpunkte immer ein gemeinsames Projekt von Pflegekassen Kommunen bzw. kommunalen Trägern sein.

Nach wie vor beraten aber die Pflegekassen auch selbständig in ihren Geschäftsstellen und kommen damit seit vielen Jahren ihrer ureigenen gesetzlichen Informationspflicht nach.

„Insofern kann ich den Versicherten der Ersatzkassen empfehlen, im Pflegefall oder für die Einholung von wichtigen Informationen rund um die Pflege auch weiterhin auf die professionelle Unterstützung ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse zu vertrauen“, so abschließend Karl Nagel.

Hintergrund:

In den Pflegestützpunkten werden insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Umfassende sowie unabhängige Information und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote einschließlich des bürgerschaftlichen Engagements und der Selbsthilfe sowie die Begleitung und Unterstützung von rat- und hilfesuchenden Personen.
  • Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen.

Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.

 Pressemitteilung