Ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V

Als erstes Bundesland gründet MV Erweiterten Landesausschuss

Als erstes Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern die durch das Versorgungsstrukturgesetz festgeschriebene Vorgabe zur Einrichtung eines Erweiterten Landesausschusses zur spezialfachärztlichen ambulanten Versorgung (§116b SGB V) umgesetzt. Mit der zeitnahen Umsetzung der gesetzlich verbindlichen Vorgabe schaffen die Beteiligten – Kassenärztliche Vereinigung (KV), Landeskrankenhausgesellschaft und die Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern – auch schon vor Inkrafttreten der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Rechtssicherheit und beweisen damit die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung.

„Wir sind froh, dass uns die Konstituierung des neuen Gremiums so schnell geglückt ist. Allerdings gibt es an der neu geschaffen Regelung zur spezialfachärztlichen Versorgung auch einiges zu kritisieren. Mit der frühzeitigen Konstituierung des Entscheidungsgremiums auf Landesebene haben wir jedoch alle Möglichkeiten, die Vorschrift pragmatisch und mit Augenmaß umzusetzen“, betont Dr. med. Wolfgang Eckert von der KV Mecklenburg-Vorpommern.

Für die beteiligten Krankenkassen hebt Frank Michalak, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordost die Vorteile des neuen Versorgungsbereiches für Versicherte in Flächenländern hervor. „Auch wenn der Paragraf 116b zu den umstrittensten Details des Versorgungsstrukturgesetzes gehört, weil spezialfachärztliche Angebote in Metropolen wie Berlin zum Beispiel durch Doppelstrukturen die Überversorgung verstärken: In Flächenländern mit  geringer Arztdichte, wie Mecklenburg-Vorpommern, können sie durchaus zu einer besseren Versorgung führen“, so Michalak.

„Wir setzen bei der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nicht auf die Konkurrenz zwischen niedergelassenen Fachärzten und Kliniken, sondern sehen in ihr eine Chance, die starren Sektorengrenzen zu überwinden“, betont Wolfgang Gagzow, Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesellschaft in MV.

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und besondere Ausstattungen erfordern. Hierzu gehören insbesondere schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen sowie hochspezialisierte Leistungen. 

Der Erweiterte Landesausschuss ist zukünftig für die Überprüfung der Voraussetzungen zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung zuständig. Die berechtigten Ärzte und Krankenhäuser zeigen ihm ihre Teilnahme an, weisen die vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgesehenen Voraussetzungen nach und informieren dabei über den Erkrankungs- und Leistungsbereich, auf den sich ihre Behandlung erstreckt.

Es ist vorgesehen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss bis Ende 2012 die Richtlinien für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung erarbeitet. Diese müssen dann vorbehaltlich der Zustimmung durch das Bundesgesundheitsministerium schnellstmöglich umgesetzt werden. Solange die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses noch nicht in Kraft getreten sind, kann allerdings eine Teilnahme an der spezialfachärztlichen Versorgung nicht erfolgen, da es bis dahin an der Festlegung der Teilnahmevoraussetzungen und des Leistungsinhalts fehlt.

Hinweis

Diese Pressemitteilung wurde herausgegeben von: Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, Landeskrankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, Die Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern.

Download

Pressemappe (PDF)


Kontakt

Federführend für die Veröffentlichung: 

vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 74 a
19055 Schwerin