Zulassungsverfahren für Anbieter von Heilmitteln ist ab dem 1. September einfacher geworden

Wer gesetzlich Krankenversicherten Heilmittelleistungen wie etwa Ergotherapie, Physiotherapie, Podologie oder Sprachtherapie anbieten möchte, braucht eine Zulassung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Bislang musste diese Genehmigung von den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) jeweils einzeln eingeholt werden. Das war für die Antragsteller oft beschwerlich.

vdek-Landesvertretung zuständig

Ab 1. September 2019 wurde das Zulassungsverfahren vereinfacht. Wollen Heilmittelanbieter eine neue Praxis eröffnen oder ihre Zulassung ändern lassen, müssen sie das nur noch an einer Stelle beantragen. Für Praxisinhaber mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern ist das die „Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittelerbringerzulassung Mecklenburg-Vorpommern“. Die ARGE hat ihren Sitz bei der vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern. Das Zulassungsverfahren ist mit Ausnahme von Streitverfahren kostenfrei.

Entscheidung für alle Kassen bindend

Hintergrund ist eine Neuregelung durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz. Danach haben die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen eine ARGE zu bilden, die mit Wirkung für alle gesetzlichen Krankenkassen die Entscheidungen über die Zulassung von Heilmittelerbringern trifft.

Die vdek-Landesvertretung übernimmt im Auftrag der ARGE diese Aufgabe ab jetzt in unserem Bundesland.

Auskünfte erteilt:

ARGE Heilmittelerbringerzulassung Mecklenburg-Vorpommern

Werderstraße 74a, 19055 Schwerin

E-Mail: mecklenburg-vorpommern@zulassung-heilmittel.de

Kontakt

Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com