Hohe Fördersummen für ambulante Sterbebegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Sechszehn Hospizdienste aus Mecklenburg – Vorpommern erhalten aktuell in 2019 im Rahmen der Förderung der ambulanten Sterbebegleitung einen Förderbetrag von 1,49 Millionen Euro. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen damit einen wesentlichen Teil der notwendigen Personal- und Sachkosten für eine würdevolle Betreuung sterbender Menschen und der ihnen Nahestehenden durch Fachkräfte sowie zur Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Hospizbegleiter.

Fast 1.073 Sterbebegleitungen

Im Jahr 2018 haben die geförderten ambulanten Hospizdienste in Mecklenburg-Vorpommern mit insgesamt 662 ehrenamtlich Tätigen fast 1.073 Sterbebegleitungen erbracht, überwiegend in Haushalten und Familien sowie Pflegeheimen. Im Vergleich zu den Vorjahren ist ein stetiger Anstieg der Sterbebegleitungen und des Fördervolumens zu verzeichnen.

Ohne Ehrenamt geht es nicht

Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Im Vordergrund der Arbeit steht die ambulante Betreuung im eigenen Haushalt oder in der Familie, um so ein möglichst würdevolles und selbst bestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung bis zum Ende zu ermöglichen. Die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen stehen im Zentrum der Hospizarbeit. Wesentlicher Bestandteil ist hierbei das Engagement der ehrenamtlich tätigen Hospizhelfer.

Kontakt

Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com