Krankenkassen bauen Förderung für Sterbebegleitung aus

1,6 Millionen Euro für Hospizdienste in Mecklenburg-Vorpommern

Mit 1,6 Millionen Euro unterstützen 2020 die gesetzlichen Krankenkassen 16 ambulante Hospizdienste in Mecklenburg-Vorpommern. Darunter sind zwei Hospizdienste, die sich auch um todkranke Kinder kümmern. Insgesamt ist die Förderung um 120.000 Euro gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die gesamte Förderung wird direkt an die Hospizdienste als Zuschüsse für Personal- und Sachkosten, einschließlich der Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen ausgezahlt.

Trost und Unterstützung in der letzten Lebensphase

Hospizarbeit lebt neben den hauptamtlich Tätigen stark von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. So engagieren sich rund 740 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ehrenamtlich in der Sterbebegleitung.

Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in der Hospizarbeit begleiten todkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase, um ihnen einen würdevollen Abschied zu ermöglichen. Sie spenden Trost im Alltag und gehen auf die Nöte und Ängste der sterbenden Menschen ein. Sie unterstützen deren Familien und Angehörigen und bauen vertrauensvolle Beziehungen auf, um in der sehr belastenden Situation seelischen Halt und Hilfe zu geben.

Zuschuss steigt um 120.000 Euro gegenüber Vorjahr

Die Krankenkassen finanzieren mit Zuschüssen die engagierte und aufopferungsvolle Arbeit, die sowohl von den hauptamtlichen als auch von den ehrenamtlichen Helfern der ambulanten Hospizdienste geleistet wird. Die finanzielle Förderung durch die Krankenkassen ist Jahr für Jahr gestiegen – dies zeigt, wie wichtig Hospizarbeit geworden ist.

Ansprechpartner:

AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Matthias Gabriel, Tel. 0800 265080-22202

vdek – Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Bernd Grübler, Tel. 0385 5216105

Kontakt

Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com