Schutzschirm für Heilmittelerbringer

Auszahlung hat begonnen - Anträge noch bis zum 30. Juni 2020

Rund 27.000 Physiotherapeuten, Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Ernährungstherapeuten in Deutschland haben bislang Gelder in Höhe von rund 450 Millionen Euro aus dem Schutzschirm der Bundesregierung für Heilmittelerbringer zur Kompensation ihrer COVID-19-Pandemie bedingten Einnahmeausfälle erhalten. In Mecklenburg-Vorpommern waren es bisher über 750 Heilmittelerbringer und eine Auszahlungssumme von 12 Millionen Euro.

Mit dem nächsten Auszahlungstermin Anfang nächste Woche werden es für Mecklenburg-Vorpommern über 1000 bewilligte und ausgezahlte Anträge sein.

Seit dem 20. Mai 2020 können die insgesamt 70.000 Heilmittelerbringer in Deutschland einen Antrag auf eine Ausgleichszahlung bei den Arbeitsgemeinschaften Heilmittelzulassung (ARGE) in den Bundesländern beantragen. Rund eine Milliarde Euro stehen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung.

Änträge noch bis 30. Juni an vdek-Landesvertretung

In Mecklenburg-Vorpommern wird die ARGE federführend von der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) für die

Ersatzkassen und alle Krankenkassenverbände organisiert. „Der Schutzschirm ist eine erhebliche Hilfe für die Heilmittelerbringer, da die Zahl der Verordnungen deutlich zurückgegangen ist. Wir sind froh, dass wir das Antragverfahren rasch und unbürokratisch umsetzen können.

Die Anträge werden derzeit von uns tagesaktuell bearbeitet, so dass schon über ein Drittel der Heilmittelerbringer in Mecklenburg-Vorpommern zeitnah die finanzielle Hilfe bekommen konnte, die ihnen zusteht“, betonte die Leiterin der Landesvertretung des vdek, Kirsten Jüttner, „wir erinnern die weiteren 750 Antragsberechtigten, ihre Anträge bis 30. Juni 2020 zu stellen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss ist eine Einmalzahlung und wird unabhängig von anderen Fördermaßnahmen geleistet. Die Höhe ist unter anderem abhängig vom Zeitpunkt der Zulassung des Leistungserbringers:

Heilmittelerbringer, die bis zum 31. Dezember 2019 zugelassen worden sind, erhalten 40 Prozent der Vergütung, die sie im vierten Quartal 2019 für Heilmittel gegenüber den Krankenkassen abgerechnet haben.

Für Leistungserbringer, deren Zulassung in den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2020 fällt, beträgt der Zuschuss 4.500 Euro. Bei Zulassung im Mai 2020 3.000 Euro und bei Zulassung im Juni diesen Jahres 1.500 Euro.

Wie läuft das Antragsverfahren?

Alle Infos zur Antragstellung sind auf dem zentralen Internetportal der ARGEn www.zulassung-heilmittel.de abrufbar. Die Beantragung der Ausgleichszahlung ist nur über das dort bereitgestellte Formular möglich. Der Antragszeitraum ist begrenzt. Das elektronisch auszufüllende Formular muss in der Zeit vom 20. Mai bis 30. Juni 2020 per E-Mail bei der zuständigen ARGE eingehen. Die E-Mailadresse der ARGE für Mecklenburg-Vorpommern lautet Rettungsschirm-MVP@zulassung-heilmittel.de . Für andere Bundesländer sind die E-Mail-Adressen unter www.zulassung-heilmittel.de zu finden.

Kontakt

Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com