Ersatzkassenverband in MV fordert Handeln der Politik

Wirksamer Leistungszuschlag kann steigende Eigenanteile in der Pflege nur bedingt abfedern

In den vergangenen Jahren sind die zu zahlenden Eigenanteile der in Mecklenburg-Vorpommern in Pflegeheimen lebenden Menschen stetig gestiegen. Eine Dynamik, die sich im ersten Halbjahr 2022 fortsetzte. So entwickelten sich die rechnerischen Eigenbeteiligungen ohne Leistungszuschlag in diesem Zeitraum von 1.696 Euro auf
1.828 Euro. Ein Ende der Anstiege ist nicht absehbar.

Für unterschiedlich starke Entlastung der Pflegebedürftigen sorgt allerdings der seit Jahresbeginn geltende Leistungszuschlag. Bei einer Aufenthaltsdauer im Pflegeheim von unter einem Jahr beträgt dieser 5 Prozent des Einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE). Ab dem zweiten Jahr sind es 25, ab dem dritten 45 und ab dem vierten Jahr 70 Prozent. Der EEE ist im Wesentlichen durch die Personalkosten beeinflusst und macht aktuell knapp 46 Prozent der monatlichen Belastung der Betroffenen aus.

Entlastungen teilweise bereits verpufft

Legt man die Eigenanteile vom Jahresbeginn zugrunde, können damit laut einer Datenanalyse des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek) die Pflegebedürftigen, die aktuell zwischen einem und zwei Jahren im Pflegeheim leben, zumindest eine knappe Entlastung im Portemonnaie spüren (monatlich 77 Euro). Ab zwei Aufenthaltsjahren fällt sie dann deutlicher aus. Für die große Gruppe derer, die weniger als zwölf Monate in stationärer Pflege leben, ist der Entlastungseffekt allerdings bereits jetzt verpufft.

„Hier im Land ist der Gesamtanstieg des Eigenanteils dabei sogar noch höher ausgefallen als im Bundesdurchschnitt, da sich die Bezahlung vieler Pflegekräfte im ersten Halbjahr erkennbarer verbessert hat als andernorts. Hier bestand ein deutlicher Nachholbedarf“, so Kirsten Jüttner, Landeschefin des vdek in Mecklenburg-Vorpommern, mit Blick auf die Juli-Zahlen. Eine Entwicklung, die sich nun noch fortsetzen wird. Denn ab heute (1. September 2022) ist für alle Pflegeeinrichtungen eine tariforientiert faire Bezahlung Pflicht. „Das wird die Attraktivität des Pflegeberufes steigern und in der Folge durchaus positive Auswirkungen auf die Personalsituation haben.“

Gute Pflege muss für alle bezahlbar sein – Politik ist gefordert

Dass die Betroffenen selbst aber vor allem mit Sorge ihre immer weiter steigenden Kosten vor Augen haben, kann Kirsten Jüttner nachvollziehen. Sie sieht daher die Politik in der Pflicht, zeitnah zu handeln. Denn die Dynamik werde durch die massiven Preissprünge u.a. bei Energie und Lebensmitteln noch zusätzlich angetrieben.

„Aufgrund der Entwicklungen wächst für Pflegebedürftige das Armutsrisiko immer weiter“, so Kirsten Jüttner. „Hier ist die Politik in der Pflicht, kurzfristig nachhaltig zu handeln. Das Land muss sich zu seiner Verantwortung bekennen, und endlich die Investitionskosten übernehmen.“ Stand Juli würde dies eine monatliche Entlastung der Pflegebedürftigen im Land von durchschnittlich 337 Euro bedeuten.

Anlagen:

Anlage 1 Finanzielle Belastung Pflegebedürftiger in der stationären Pflege M-V Januar 2022

In Diagrammform stellt der vdek in dieser Anlage die Zusammensetzung der Eigenanteile in stationärer Pflege in MV im Januar 2022 bezogen auf die jeweilige Aufenthaltsdauer dar.

Anlage 2 Finanzielle Belastung Pflegebedürftiger in der stationären Pflege M-V Juli 2022

In Diagrammform stellt der vdek in dieser Anlage die Zusammensetzung der Eigenanteile in stationärer Pflege in MV im Juli 2022 bezogen auf die jeweilige Aufenthaltsdauer dar.

Anlage 3 finanzielle Belastung Pflegebedürftiger in der stationären Pflege MV 01/22 & 07/22

In Diagrammform stellt der vdek in dieser Anlage die Zusammensetzung der Eigenanteile in stationärer Pflege in MV im Vergleich der Monate Januar und Juli 2022 bezogen auf die jeweilige Aufenthaltsdauer dar.

Kontakt

Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com